Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024
Ab Januar 2024 wird es in den Bürgerbüros nicht mehr möglich sein, Kinderreisepässe neu ausstellen, verlängern oder aktualisieren zu lassen. Diese Neuregelung geht auf das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zurück, das zu Beginn des Jahres in Kraft tritt.
Zwei Ausweisdokumente ersetzen bereits den Kinderreisepass: Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis, auch für Kinder. Für Reiseziele außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Die Kosten für ein Personalausweis für Personen unter 24 Jahren belaufen sich auf 22,80 Euro, während der Reisepass 37,50 Euro kostet. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig.
Anwesenheit des Kindes bei Beantragung
Um ein Personalausweis oder einen Reisepass für Kinder zu beantragen, müssen die Kinder bei der Beantragung in den Bürgerbüros anwesend sein. Die Beantragung kann innerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerbüros erfolgen. Zur Vermeidung von Wartezeiten ist es möglich, online einen Termin für die Beantragung zu vereinbaren. Nach etwa drei bis fünf Wochen können die Dokumente dann abgeholt werden.
Kinderreisepässe haben eine begrenzte Gültigkeit, da sie keinen Chip enthalten und somit weniger vor Missbrauch geschützt sind. Aus diesem Grund werden sie, teilweise auch innerhalb der EU, nicht mehr überall als gültiges Ausweisdokument akzeptiert. Zudem ist die regelmäßige Verlängerung oder Neubeantragung mit einem hohen Aufwand für Eltern und Verwaltung verbunden. Diese Schwierigkeiten entfallen nun mit der bundesweiten Neuregelung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sind online unter www.bmi.bund.de/reisepass verfügbar.