Unterlassene Zukunftsvorsorge
Es ist schon bemerkenswert, wie Leipzig Jahr für Jahr beweist, dass es mit seinem Geld auskommt, obwohl es jedes Mal zu wenig ist. Dies liegt vor allem an den Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre, die sich immer teurer bemerkbar machen. Die Stadt musste auf Weisung der Landesdirektionen immer wieder beim Personal knausern und dringende Investitionen verschieben.
Die Landesdirektion verfolgt dabei die Philosophie der schwäbischen Hausfrau, die in Sachsen die Finanzpolitik definiert. Der Freistaat hält seine Kommunen knapp und zwingt sie gleichzeitig, die Schuldenbremse einzuhalten und neue Kreditaufnahmen möglichst zu unterlassen. Diese Vorgehensweise lässt keine Raum für Zukunftsinvestitionen. Die Verschuldung einer Stadt wie Leipzig mag sinken, aber es entstehen keine Freiräume, um den enormen Investitionsstau endlich abzuarbeiten. Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt der Stadt Leipzig für 2023 und 2024 unter Auflagen genehmigt. Gleichzeitig wurde die Genehmigung für die vorgesehenen Kreditaufnahmen erteilt.
Na so was, keine Eigenmittel?
Interessanterweise stellt die Landesdirektion fest, dass der Haushaltsausgleich der Stadt Leipzig für 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen zur Haushaltserleichterung erreicht werden kann. Diese Regelung wurde im Oktober 2022 zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise geschaffen. Die Stadt Leipzig ist nicht in der Lage, im Zeitraum des Doppelhaushaltes Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen sowie zur Kredittilgung zu erwirtschaften. Daher muss die Stadt Kredite in Höhe von 338 Millionen Euro (2023) und 320 Millionen Euro (2024) aufnehmen. Die Genehmigung der veranschlagten Kreditaufnahmen erfolgte nur, weil der städtische Haushalt in den Vorjahren entschuldet wurde.
Leipzig hat über Jahre Schulden abgebaut und sich somit Spielraum erarbeitet, um neue Kredite aufnehmen zu dürfen. Nicht die kreditgebende Bank, sondern die Regierung in Sachsen bestimmt, ob eine Kommune Kredite aufnehmen kann.
Auflagen ohne Realitätsbezug
Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung des Haushalts der Stadt Leipzig für die Jahre 2023 und 2024 mit Auflagen versehen. Die Stadt Leipzig muss eine Priorisierung ihrer Investitionsvorhaben vornehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Haushalt zu konsolidieren und die zukünftige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Vierteljährlich muss die Stadt Leipzig der Landesdirektion Sachsen die aktuelle Entwicklung der Haushaltsdaten darlegen.
Finanzbürgermeister Torsten Bonew wird diese Auflagen sicher erfüllen. Die Landesdirektion scheint jedoch weit entfernt von der Realität einer wachsenden Großstadt zu sein. Investitionen können nicht einfach kurzfristig beschlossen oder abgeblasen werden, sie erfordern langfristige Planung. Auch die geforderten „Konsolidierungsmaßnahmen“ bedeuten letztendlich den Verzicht auf dringend notwendige Programme.
Während der Freistaat Sachsen Geld für Zukunftsinvestitionen ansammelt, um die Beamtenversorgung der Zukunft abzusichern, fehlt in der Gegenwart das Geld für notwendige Investitionen.
Was Finanzbürgermeister Torsten Bonew dazu sagt
Die Genehmigung des Leipziger Doppelhaushaltes durch die Landesdirektion Sachsen gibt der Stadt Leipzig in unsicheren Zeiten die notwendige Stabilität, so Finanzbürgermeister Torsten Bonew. Trotzdem ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt gefährdet, vor allem in Bezug auf Zahlungsfähigkeit, Zinsaufwendungen, Kreditaufnahmen, Personalaufwendungen und den Anstieg der sozialen Ausgaben. Bonew hatte bereits bei der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes auf diese Risiken hingewiesen.
Der Schwerpunkt der Investitionsvorhaben in den nächsten beiden Jahren liegt weiterhin auf dem Ausbau von Kitas und Schulen sowie auf Baumaßnahmen. Aber auch Maßnahmen für Klimaresilienz und Digitalisierung sind von Bedeutung. Diese Investitionen werden größtenteils aus Krediten finanziert und bergen erhebliche finanzielle Risiken für die Stadt Leipzig.
Bonew betont, dass Leipzig mit den hohen Investitionen zwar zukunftsfähig werde und einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leiste, diese Investitionen aber in den nächsten Jahren bezahlt werden müssten. Die Auflagen der Landesdirektion Sachsen, um die Investitionsmaßnahmen für 2023 zu erhalten und die Vorhaben für 2024 genehmigt zu bekommen, verdeutlichen deutlich die finanzielle Gesamtbelastung und Verschuldung der Stadt Leipzig.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird entsprechend den Anforderungen der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Auslegungsfrist wird der Haushalt im Anschluss zur Bewirtschaftung freigegeben.
Quelle: Leipzig.de