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Gemeindemitarbeiter mit Kontakt zu Bürgern sollten geimpft werden – Stadt Leipzig

Neben Mitarbeitern in außerschulischen Betreuungszentren, Schulen oder im Rettungsdienst, die bereits zur ersten und zweiten Priorität gehören, sind Mitarbeiter in Zivilämtern, der Stadtkasse, der Handelsbehörde, dem Stadtrat, dem Wohnungsamt und Das Standesamt kann nun auch geimpft werden. Zu den Kriterien für den Auftrag gehörte neben dem häufigen Kontakt mit den Bürgern, ob die Mitarbeiter verbindliche gesetzliche Aufgaben erfüllen, Gefahren abwehren, Sozialleistungen erbringen oder beispielsweise Zahlungsvorgänge abwickeln.

Die Bürgermeister, Stadtratsmitglieder, Bezirks- und Gemeinderäte sowie der Jugendhilfeausschuss werden in „Priorität 3“ als wichtiger Bestandteil der Verwaltungsorgane anerkannt.

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