In der aktuellen Pressemitteilung geht es um die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 318 „Gut Kleinzschocher“ in Leipzig-Südwest. Das ehemalige Rittergut Kleinzschocher soll für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen genutzt und die vorhandenen Wohnbaulandflächenpotenziale reaktiviert werden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans vom 30. Januar 2024 bis 27. Februar 2024 zur Einsicht gezeigt. Darüber hinaus wird eine Bürgerinformation am 2. Februar 2024 vor Ort angeboten. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahme bis zum 27. Februar 2024 abzugeben, entweder online, schriftlich oder telefonisch.
Der Bebauungsplan Nr. 318 „Gut Kleinzschocher“ sieht die Schaffung von Raum für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen vor, während bestehende Wohnbaulandflächenpotenziale reaktiviert werden sollen. Dieser Plan zur Entwicklung des ehemaligen Ritterguts hat Auswirkungen auf das städtische Gebiet von Leipzig-Südwest und könnte langfristige Veränderungen und Entwicklungen in diesem Bereich mit sich bringen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, den Vorentwurf des Bebauungsplans einzusehen und ihre Stellungnahme abzugeben. Die Planunterlagen sind im Neuen Rathaus, im Stadtbüro sowie online auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Landes Sachsen verfügbar.
Zusätzlich findet am 2. Februar 2024 eine Bürgerinformation vor Ort statt, bei der die Planung vom Stadtplanungsamt erläutert wird. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können bis zum 27. Februar 2024 ihre Stellungnahme abgeben, entweder online, schriftlich oder telefonisch.
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut ist im Leipziger E-Amtsblatt Nummer 2/2024 vom 20.01.2024 zu finden. Darüber hinaus ist die Vorlage zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-07229).
Dieser Bebauungsplan und die damit verbundenen Veränderungen können langfristige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung von Leipzig-Südwest haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Meinung zu diesen Veränderungen bis zum 27. Februar 2024 abzugeben.
Tabelle:
Ort | Adresse | Sprechzeiten |
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Stadtplanungsamt | Neues Rathaus | Mo & Mi: 8-15 Uhr, Di & Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-12 Uhr |
Zentrales Internetportal des Landes Sachsen | www.bauleitplanung.sachsen.de | – |
Stadtbüro | Burgplatz 1 | Di-Do: 13-18 Uhr, Fr: 13-15 Uhr |
Quelle: www.leipzig.de