Ob die Sperrung infolge der Koronapandemie im nächsten Monat fortgesetzt wird, soll am 3. März bei einem Treffen der Ministerpräsidenten der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel entschieden werden. Es ist jedoch bereits klar, dass landesweite Friseure am 1. März wiedereröffnen dürfen. Darüber hinaus treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Änderungen auf einen Blick:
Energielabel
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Ab März müssen Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher das überarbeitete EU-Energieetikett tragen. Anstelle der bisherigen Energieeffizienzklassen von „A +++“ bis „D“ gibt es wieder eindeutige Noten von „A“ bis „G“. Die Richtwerte für die sieben Verbrauchsstufen sind strenger als zuvor. Die Geräte müssen außerdem zusätzliche Informationen wie Volumen und Kapazität sowie einen QR-Code enthalten, mit dem weitere Informationen abgerufen werden können.
Reparieren statt wegwerfen
Darüber hinaus müssen Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher in Zukunft leichter zu reparieren sein. Ab dem 1. März sind die Hersteller verpflichtet, Ersatzteile bis zu zehn Jahre auf Lager zu halten. Dies soll beispielsweise verhindern, dass ein Geschirrspüler nur wegen eines defekten Sprüharms verschrottet werden muss. Darüber hinaus müssen in Zukunft Reparaturinformationen mit dem Gerät geliefert werden, damit die Verbraucher die Schraubendreher selbst abholen können und sich nicht unbedingt auf einen teuren Kundendienst verlassen müssen.
Moped-Nummernschild
Wie jedes Jahr benötigen Mopeds und Mopeds am 1. März ein neues Nummernschild. Anders als in der Vergangenheit muss es jedoch nicht mehr aus Blech bestehen – erstmals reicht eine bedruckte Klebefolie aus, die Jahr für Jahr auf derselben Trägerplatte befestigt werden kann. Dies sollte nicht nur das Wechseln des Kennzeichens schneller und umweltfreundlicher machen, ein neues Hologramm auf dem Kennzeichen sollte auch einen besseren Schutz vor Fälschungen gewährleisten.
Video
RND Video Switch mit dem Leiter des Friseurverbandes, Esser: „Der erste Monat ist ausgebucht“
Im Videointerview spricht Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Friseurbranche, über die bevorstehende Eröffnung der Friseure am 1. März. © RND
Friseure öffnen
Nach zehn Wochen Sperrzeit dürfen die Friseursalons am 1. März wieder geöffnet werden. Um dem erwarteten Kundenansturm gerecht zu werden, möchten viele Unternehmen täglich und auch montags länger öffnen. Anders als nach der Lockerung im Mai letzten Jahres erwartet der Geschäftsführer des Zentralverbandes Deutscher Friseurhandel, Jörg Müller, diesmal keine Preiserhöhungen. Zu diesem Zeitpunkt mussten Kunden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für Haarschnitte 5,4 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahresmonat. Sowohl Friseure als auch Kunden müssen während des Betriebs einen medizinischen Mund- und Nasenschutz tragen.
Kostenlose Schnelltests?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte ursprünglich für den 1. März bundesweit kostenlose Korona-Schnelltests für alle Bürger angekündigt. Es wird jedoch nichts daraus. Der Grund dafür sind viele unbeantwortete Fragen – von der logistischen Umsetzung bis zu den Kosten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nun beschlossen, die Teststrategie am 3. März mit dem Ministerpräsidenten zu besprechen. Es bleibt abzuwarten, wann kostenlose Testversionen kommen werden. „Aber es wird im März sein“, sagte Merkel von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Google ändert den Suchalgorithmus
Der IT-Riese Google ändert am 31. März seinen Suchalgorithmus. Websites, die nicht für Smartphones und Tablets optimiert sind, werden dann von der Suchmaschine nicht mehr gefunden. Google wollte seine Mobile-First-Strategie ursprünglich bereits im September 2020 umsetzen, dies wurde jedoch aufgrund der Koronapandemie verschoben. Die Änderung ist besonders problematisch für kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, die nach der Umstellung nicht mehr im Internet zu finden waren.
Vereinfachungen im Planungsrecht
Um Bauprojekte aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht zu verzögern, bleiben verschiedene Vereinfachungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren länger als geplant in Kraft. Der Bundestag hat einige Sonderregelungen aus dem Vorjahr verlängert, die ursprünglich nur bis März 2021 gelten sollten. Dies bedeutet, dass Diskussionsrunden, bei denen die Beteiligten zuvor persönlich anwesend sein mussten, weiterhin online stattfinden können. Die Anzeige von Dokumenten im Rathaus kann auch durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.