Nach Prüfung der rechtlichen Situation kann das ursprünglich am Augustusplatz angemeldete Treffen gemäß den in der Mitteilung angegebenen Einschränkungen auf den Parkplätzen im Bereich der Neuen Messe abgehalten werden.
Andere kleinere Versammlungen anderer Bewerber im gleichen Kontext im innerstädtischen Gebiet können mit einer spezifischen Raumzuteilung auf der Grundlage der aktuellen Einschätzung der Situation stattfinden.
Eine öffentliche Versammlung im Freien kann von der zuständigen Behörde gemäß § 15 Abs. 1 SächsVersG von bestimmten Beschränkungen abhängig gemacht werden, wenn nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Anordnung unmittelbar erkennbar ist gefährdet, wenn die Versammlung abgehalten wird. Zur Integrität des Rechtssystems gehören auch die Bestimmungen der geltenden sächsischen Koronaschutzverordnung und die danach erlassenen allgemeinen Dekrete. Die Umsetzung der „Versammlung für die Freiheit“ konnte nur im Bereich des Augustusplatzes mit strengen Einschränkungen durch Dritte unter Berücksichtigung der vom Gesundheitsamt festgelegten Vorwahl (6 Quadratmeter pro Person) erfolgen. Im Bereich der New Trade Fair steht ein entsprechend ausreichender Bereich zur Verfügung, in dem insbesondere die Abstandsregelungen zu beachten sind.
Pads
Bedingungen sind daher unter anderem
- Tragen von Mund- und Nasenschutz gemäß Corona-Schutzverordnung.
- Verbote für den Transport pyrotechnischer Produkte.
- Fahnenmasten, transparente Stangen und Handläufe zum Tragen von Schildern müssen aus weichem Holz und massivem Material bestehen. Die Gesamtlänge darf zwei Meter nicht überschreiten und der Durchmesser (Rundholz) oder die Kantenlänge (Vierkantholz) darf 3 Zentimeter nicht überschreiten.
- Bei der Verwendung von Kerzen, die mitgeführt werden, muss darauf geachtet werden, dass keine Personen- oder Sachschäden auftreten. Es dürfen nur Standardkerzen verwendet werden.
- Es ist verboten, Flyer, Magazine, andere Veröffentlichungen oder ähnliches während des Treffens fallen zu lassen.
27 Besprechungsnotizen
Derzeit verfügt die Stadt Leipzig als zuständige Versammlungsbehörde für den 7. November 2011 über insgesamt 27 Versammlungsmitteilungen für den Innenstadtring.
Leipzigern wird empfohlen, die Innenstadt am Samstag unter Berücksichtigung des Infektionsschutzaspekts und aufgrund der großen Teilnehmerzahl zu meiden.
Hinweis auf steigende Koronazahlen
Angesichts der steigenden Koronazahlen auch in Leipzig wurde in den Kooperationsgesprächen mit den verschiedenen Antragstellern ausdrücklich auf die Bestimmungen der Sächsischen Koronaschutzverordnung verwiesen, die darauf abzielt, die Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren. Restriktionshinweise enthalten auch die Einschränkung, dass die Teilnehmer beim Lesen der Einschränkung auf die Einhaltung dieser Vorschriften aufmerksam gemacht werden müssen.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit es im Hinblick auf den weiteren Infektionsprozess und etwaige allgemeine Verfügungen zusätzliche Einschränkungen geben wird.
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