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Die EU-Länder einigen sich auf strengere Reiseregeln in Europa

Die EU-Staaten haben Empfehlungen für strengere Vorschriften für Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinbart – sie bleiben jedoch hinter den deutschen Erwartungen zurück.

Die von den Botschaftern der 27 EU-Länder erzielte Einigung betrifft die Einreise aus Gebieten mit einer großen Anzahl von Koronainfektionen oder einer hohen Verbreitung neuer Virusvarianten. Die Staaten haben sich zunächst nicht auf neue Regeln für die Einreise von außerhalb der EU geeinigt.

Die Kategorie „Dunkelrot“ soll eingeführt werden

Die Empfehlungen, die der Deutschen Presseagentur zur Verfügung stehen, sehen nun vor, dass die bestehende Corona-Ampelkarte des EU-Gesundheitsamtes ECDC durch eine weitere Kategorie „dunkelrot“ ergänzt wird. Dies gilt für Risikogebiete mit mehr als 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten zwei Wochen. Regionen sind auf der Karte je nach Infektionsrate bereits grün, orange oder rot markiert – zuletzt war fast die gesamte EU rot.

Reisende aus dunkelroten Regionen müssen sich künftig vor ihrer Abreise einem Koronatest unterziehen und sich bei der Ankunft isolieren. Gleiches gilt für Regionen, in denen sich neue Virusvarianten verbreiten.

Ausnahmen sind teilweise für Beschäftigte im Verkehrssektor vorgesehen. Grenzüberschreitende Pendler sollten ebenfalls von den Anforderungen ausgenommen werden – insbesondere wenn sie wichtige Funktionen erfüllen. Dies könnte ein Job im Gesundheitswesen sein. Wenn die Verpflichtung zur Prüfung eingehalten wird, sollte die Häufigkeit der Prüfungen angemessen sein. Wenn die Infektionssituation auf beiden Seiten der Grenze ähnlich ist, sollte auf solche Testanforderungen verzichtet werden. Es wird auch betont, dass es keine pauschalen Einreiseverbote, Grenzschließungen oder Flugverbote geben sollte.

Deutschland plant Einreiseverbot

Für Verbreitungsgebiete besonders gefährlicher Varianten des Coronavirus kann bereits ab diesem Samstag (30. Januar) ein umfangreiches Einreiseverbot gelten. Dies ergibt sich aus einem neuen Verordnungsentwurf für ein Transportverbot aus den Mutationsgebieten. Die Maßnahme ist auf den 17. Februar begrenzt. Ausnahmen sollten für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für den Warenverkehr gemacht werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am Donnerstag die neuen Einreisebestimmungen bekannt gegeben. Nach dem derzeitigen Stand sollten sie für Großbritannien, Irland, Portugal, Brasilien und Südafrika sowie ab Sonntag auch für Lesotho und Eswatini im südlichen Afrika gelten. Diese Länder wurden von der Bundesregierung als sogenannte Virusvariantengebiete eingestuft.

Nach dem Entwurf des Kabinetts, an dem noch Änderungen möglich sind, dürfen Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Reedereien ab Samstag keine Personen mehr aus den genannten Gebieten nach Deutschland befördern. Ausnahmen gelten nicht nur für den Güterverkehr und die in Deutschland lebenden Personen, sondern auch für den Transport von medizinischem Personal, Krankenwagenflügen, den Transport von Transplantationsorganen und den Transport aus dringenden humanitären Gründen. Ausgenommen sind auch Transitpassagiere sowie Besatzungen von Flugzeugen und Schiffen.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber der dpa, dass das Innenministerium zusammen mit dem Gesundheitsministerium „einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet und im Voraus genehmigt“ habe. Dieser Entwurf wird derzeit vom Gesundheitsministerium, das hier zuständig ist, für weitere formelle Entscheidungen fertiggestellt.

© dpa-infocom, dpa: 210129-99-226170 / 3

dpa

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