Straßburg. Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im afghanischen Kunduz, bei dem 2009 viele Menschen starben, waren laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausreichend. Im Urteil vom Dienstag hat die Große Kammer des Gerichtshofs der Bundesrepublik Recht.
Die Entscheidung ist endgültig, es kann keine Beschwerde eingereicht werden. Ein afghanischer Vater hatte in dem Fall geklagt und Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Seine beiden Söhne waren vor mehr als zehn Jahren bei dem Angriff getötet worden.
Bei dem Angriff auf zwei Tanker, die in der Nacht vom 4. September 2009 von US-Kampfflugzeugen von den Taliban entführt wurden, kamen rund 100 Menschen ums Leben, darunter zahlreiche Zivilisten. Der damalige Bundeswehroberst Georg Klein hatte den Bombenanschlag angeordnet. Er befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten. An der Baustelle hatten sich jedoch auch Anwohner aus der Gegend versammelt, die sich mit Treibstoff eindecken wollten.
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), der zum Zeitpunkt des Luftangriffs im Amt war, begrüßte das Urteil. „Ich denke, die Entscheidung ist richtig und richtig, und ich bin dankbar, dass das Gericht dies entschieden hat“, sagte er gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es bestätigt unsere Haltung.“
Jung fuhr fort, dass es in dieser Nacht „leider Gottes Opfer zu beklagen gab“. Aber die Taliban hatten den Fahrer des Tankwagens ermordet und hatten das Ziel, ihn in das Bundeswehrlager zu lenken. „Deshalb hat unser Oberst Klein die Entscheidung so getroffen.“ Und er hatte die Situation bereits so beurteilt.
Blutigste deutsche Mission seit dem Zweiten Weltkrieg
Der Luftangriff gilt als die blutigste deutsche Operation seit dem Zweiten Weltkrieg. Infolgedessen untersuchte der Generalstaatsanwalt Oberst Klein. Die Untersuchung wurde abgebrochen, da nicht genügend Anzeichen für einen Verdacht vorlagen. Der Kläger vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hatte daraufhin versucht, eine Klage gegen Klein zu erzwingen. Auch in Deutschland war er mit einer Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg, Frankreich, ist Teil des Europarates. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.