Berlin. Die Bundesregierung hat im Grundgesetz einen Ersatz für den Begriff „Rasse“ vereinbart. Stattdessen sollte Artikel 3 der Verfassung Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ verbieten. Der Sprecher des Justiz- und Innenministeriums bestätigte am Freitag in Berlin. Der „Spiegel“ hatte zuvor darüber berichtet.
Kritiker beklagen, dass der Begriff „Rasse“ Rassismus fördert
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es derzeit: „Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Ansichten benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. „
Das Diskriminierungsverbot wurde vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus geschaffen und sollte Rassendiskriminierung verhindern. Kritiker beklagen jedoch, dass die Verfassung mit ihrem vorherigen Wortlaut weiterhin die Idee vermittelt, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.
Der jetzt gewählte Wortlaut basiert auf einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Anfang Februar. Innenminister Horst Seehofer (CSU) betrachtet laut „Spiegel“ auch den jetzt vereinbarten Wortlaut als die beste der diskutierten Optionen. Das Kabinett könnte die Änderung des Grundgesetzes bereits in der kommenden Woche genehmigen.
Die entscheidende Hürde wartet jedoch danach: Für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Die Regierungsfraktionen CDU / CSU und SPD benötigen daher immer die Zustimmung der Opposition.