Berlin. Das Verteidigungsministerium will die Sicherheitsüberprüfung von Soldaten mit besonderen Fähigkeiten schnell verschärfen. Zu diesem Zweck habe das Bundeskabinett bereits am 10. Februar einen Gesetzesentwurf für eine intensivierte erweiterte Sicherheitskontrolle von Soldaten und für die Sicherheitskontrolle von Reservisten verabschiedet, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Ersuchen der deutschen Presseagentur.
Der Grund für den Schritt – praktisch eine neue, jetzt vierte Stufe der Sicherheitskontrollen – waren die Vorfälle im Special Forces Command (KSK). Es wird nun erwartet, dass sich der Bundestag Mitte April mit dem Gesetz befasst.
Das Gesetz sollte für diese Soldaten gelten
Das neue Gesetz gilt für alle Soldaten in einer Beschäftigung mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen und besonderen militärischen Fähigkeiten. Das Ministerium nennt als Beispiele Kampffertigkeiten, Kenntnisse über den möglichen Einsatz von Sprengstoff, militärische Taktiken oder Kompetenzen für Cyber-Operationen.
„Verwendungen, bei denen solche Qualifikationen und Kenntnisse erforderlich sind, sind daher als besonders sicherheitsempfindlich einzustufen. Denn die Folgen eines Missbrauchs dieser Kenntnisse und Fähigkeiten könnten sehr weitreichend sein und noch mehr Kontrolle erfordern “, sagte das Ministerium.
Umfragen und Tests von Internetaktivitäten
Im Vergleich zum bisherigen Gesetz sollen Maßnahmen künftig „intensiver angewendet“ werden – indem Soldaten oder andere Personen befragt sowie Internetaktivitäten und soziale Netzwerke überprüft werden. Es ist geplant, die Zeitintervalle für die Aktualisierung der Überprüfungen von 5 Jahren auf 30 Monate und die Wiederholungstests von 10 Jahren auf 5 Jahre zu verkürzen. Die Liste der Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wird durch Verordnung festgelegt.
Darüber hinaus sollte das Reservistengesetz vorsehen, dass eine einfache Sicherheitskontrolle in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen durchgeführt werden soll. Ziel ist es sicherzustellen, dass nur diejenigen, die Zugang zu Kriegswaffen und Munition der Bundeswehr haben, Zugang zu denen erhalten, die keine sicherheitsrelevanten Befunde haben.