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Aufgehobener gemeinnütziger Status: Attac reicht eine Verfassungsbeschwerde ein

Frankfurt a. Lehrer: Der globalisierungskritische Verband Attac Deutschland hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug des gemeinnützigen Status eingereicht. Die Organisation sieht ihre Grundrechte verletzt, insbesondere die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 des Grundgesetzes) im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit (Artikel 5) sowie den Grundsatz der Gleichheit (Artikel 3) und den Grundsatz der Demokratie (Artikel 20) ), sagte Attac am Montag in Frankfurt Main mit.

Mit der Verfassungsbeschwerde geht der Rechtsstreit um den öffentlichen Nutzen in die letzte Runde. Das Frankfurter Finanzamt hat Attac 2014 den gemeinnützigen Status mit der Begründung entzogen, dass das Netzwerk zu politisch agiere. Insbesondere die Verwendung einer Finanztransaktionssteuer oder einer Immobilienabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es.

Attac gewann den ersten Fall vor dem hessischen Finanzgericht. Im Revisionsverfahren bestritt das Bundesfinanzgericht jedoch 2019 den gemeinnützigen Status des Vereins. In einem zweiten Urteil im Januar 2021 bestätigte er diese Ansicht.

Über das gemeinnützige Recht gibt es seit langem Streit

„Das Bundesfinanzgericht hat die Bedeutung der Vereinigungsfreiheit im Zusammenhang mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und dem Grundsatz der Demokratie für den demokratischen Prozess falsch eingeschätzt“, heißt es in der Klageschrift. „Dies führt zu einer nicht mehr verfassungsmäßigen Auslegung der Abgabenordnung, die mit einer Ungleichbehandlung des Klägers verbunden ist.“

Attac argumentiert in der Beschwerde, dass nicht nur politische Parteien, sondern auch Organisationen der Zivilgesellschaft im Entscheidungsprozess als „Übertragungsgürtel“ fungieren, auf unerwünschte Entwicklungen hinweisen und damit zur demokratischen Legitimität und Stabilität der demokratischen Ordnung beitragen.

Die Meinungsbildung in der Zivilgesellschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für die staatliche Entscheidungsfindung in einer demokratischen Gesellschaft und erfordert Vereinigungen, die den Entscheidungsprozess organisieren und strukturieren.

Über das gemeinnützige Recht gibt es seit langem Streit. Zuletzt wurde Organisationen wie der Verband der verfolgten Nazis (VVN-BdA) und der Kampagnenplattform Campact von den Finanzämtern der Status eines gemeinnützigen Unternehmens verweigert, weil sie sich auch in der allgemeinen Politik engagieren.

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