Allgemein

3G verpflichtend für alle Amtstermine in der Stadtverwaltung – Stadt Leipzig

Die entsprechenden Beweismittel werden an den Eingängen durch Sicherheitspersonal oder Stadtbeamte kontrolliert. Der negative Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein – auch die Durchführung eines Corona-Schnelltests vor Ort ist nicht möglich. Die Zugänge zu den Verwaltungsgebäuden werden ggf. reduziert, um die Kontrollen zu ermöglichen.

Maskenpflicht gilt weiterhin

In den Eingangsbereichen der städtischen Liegenschaften weisen Schilder auf die neue Regelung hin. Die 3G-Pflicht geht auf die neue sächsische Corona-Schutzverordnung zurück und dient dem Schutz der Gesundheit von Besuchern und Mitarbeitern. Auch Bürgerinnen und Bürger sind zur Erfassung von Kontakten verpflichtet, sollten möglichst digital über die Corona-Warn-App im jeweiligen Amt im Verwaltungsobjekt registriert werden. Zudem gilt beim Besuch von städtischen Liegenschaften eine allgemeine Maskenpflicht.

.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"