35 Jahre Friedliche Revolution im Jahr 2024 – Ausschreibung Projektfördermittel zur Beteiligung
Zur Förderung innovativer Projekte in Erinnerung an 35 Jahre Friedliche Revolution im Jahr 2024 schreibt die Stadt Leipzig Projektfördermittel in Höhe von maximal 80.000 Euro aus. Bewerbungsfrist ist der 15. August 2023. Die Ausschreibung findet auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 9.11.2022 (VII-DS-07504) statt und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadt Leipzig durch die Landesdirektion.
Am 9. Oktober 1989 demonstrierten mehr als 70.000 Menschen auf dem Leipziger Innenstadtring ohne Gewalt für Reformen; in der Folge gelang ein friedlicher Systemwechsel. Das Datum steht sinnbildlich für die selbstbewussten Bürgerinnen und Bürger der Stadt, ihre Weltoffenheit und ihre Fähigkeit zur gewaltlosen Konfliktlösung. Die zentralen Losungen „Wir sind das Volk!“ und „Keine Gewalt!“, die für diesen Umbruch stehen, haben ihren Ursprung in den Leipziger Demonstrationen.
Um zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure mit ihren Ideen an den Feierlichkeiten zum 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution im Jahr 2024 zu beteiligen, schreibt das Dezernat Kultur Projektfördermittel in Höhe von maximal 80.000 Euro aus. Damit sollen Projekte und Veranstaltungsformate gefördert werden, die das Erbe von 1989 in die Gegenwart tragen, innovative Erinnerungsformen entwickeln und insbesondere Kinder und Jugendliche einbeziehen. Die Fördermittel werden zu den nachstehenden Bedingungen ausgeschrieben:
Förderkriterien und Jury-Auswahl
Inhaltliche Schwerpunkte und Förderkriterien ergeben sich unter anderem aus verschiedenen Aufträgen des Leipziger Stadtrates. Gefördert werden Projekte, die:
• das Erbe von 1989 zeitgemäß sicht- und erlebbar machen,
• Kinder und Jugendliche einbeziehen,
• die Rolle und Perspektiven von Frauen während der Friedlichen Revolution berücksichtigen,
• die Bedeutung von Schriftsteller/-innen in dieser Zeit thematisieren,
• eine jüdische Perspektive einbringen und gegebenenfalls das Auftreten von Antisemitismus thematisieren,
• an die „Kerzendemonstration“ 1983 erinnern (vergleiche Antrag VII-A-06247-NF-02 im Leipziger Stadtrat),
• an den „Beataufstand“ 1965 erinnern (vergleiche Antrag VII-A-06603 im Leipziger Stadtrat),
• an 20 Jahre Orangene Revolution in der Ukraine erinnern bzw. eine Verbindung zu Mittel- und Osteuropa aufweisen.
Förderungswürdige Projekte müssen mindestens zwei der genannten inhaltlichen Kriterien erfüllen.
Weiterhin gelten folgende formale Kriterien. Gefördert werden Projekte, die:
• Kooperationen mehrerer Akteure und Institutionen ermöglichen,
• die generationenübergreifende Zusammenarbeit befördern,
• über einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungplan sowie eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit verfügen.
Aus allen Einreichungen wählt eine Jury (unter anderem unter Beteiligung der Mitglieder des Fachausschusses Kultur der Stadt Leipzig, der Stadtverwaltung sowie externer Expertinnen und Experten) anhand der oben genannten Kriterien die überzeugendsten Konzepte aus. Das Ergebnis wird den Bewerberinnen und Bewerbern voraussichtlich im September 2023 bekanntgegeben.
Förderzeitraum und Öffentlichkeitsarbeit
Der Förderzeitraum gilt vom 01.01. bis 31.12.2024. Die Projekte sollten bevorzugt im Oktober, beispielsweise parallel zum Lichtfest Leipzig, stattfinden; grundsätzlich sind aber auch Projekte außerhalb dieses Zeitraums förderwürdig.
Im Falle einer Förderung wird die Veranstaltung im Programmheft zum 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution sowie auf www.leipzig.de veröffentlicht. Dazu sind dem Referat Kommunikation der Stadt die Projektbeschreibung nebst Informationen zum Veranstaltungszeitraum und -ort sowie ein kostenfrei nutzbares Foto mit Rechteangabe zu übermitteln.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger/-innen im Sinne dieser Ausschreibung sind Antragstellende wie gemeinnützige Vereine, Verbände, freie Träger/-innen, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zuwendungsempfänger/-innen haben ihren Sitz in Leipzig und erfüllen Aufgaben, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen.
Bei der Bezeichnung von Zuwendungsempfänger/-innen ist die gesetzliche Vertretung anzugeben, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Gesetzlich vertretende Organe werden durch natürliche Personen repräsentiert, da nur eine natürliche Person handlungsfähig sein kann. Insoweit ist bei der notwendigen Bezeichnung der Vertreter/-innen die namentliche Benennung gemeint und rechtlich notwendig.
Voraussetzungen / Art der Zuwendung
Die Vorhaben sind in der Regel in Leipzig zu realisieren.
Antragsteller haben sich um Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern zu bemühen; freiwillige, unentgeltliche Leistungen Dritter können berücksichtigt werden.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist von Antragstellenden grundsätzlich in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig kann einer Ermäßigung des Eigenmittelanteils in angemessenem Umfang zustimmen, wenn Antragsteller freiwillige unentgeltliche Leistungen erbringen. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Finanzierungs-, Haushalts- oder Wirtschaftsplans, sondern getrennt davon auszuweisen und, soweit sie für die Bewilligung maßgebend sind, im Zuwendungsbescheid für verbindlich zu erklären.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung und Festbetragsfinanzierung gewährt.
Rechtsgrundlagen / Verwendungsnachweis
Für die Beantragung, Vergabe, Verwendung und Abrechnung von städtischen Zuwendungen gelten die Regeln der von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien, die Sie auf der Internetseite der Stadt Leipzig als Download finden.
Die Förderung wird auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (PDF 743 KB) (Zuwendungsrichtlinie – Beschluss der Ratsversammlung vom 18.5.2016 – VI-DS 01241 – NF-05) ausgereicht.
Es besteht kein Anspruch auf eine Zuwendung.
Der oder die Zuwendungsempfänger/-in ist im Zuwendungsbescheid und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN-Best) insbesondere zu verpflichten, einen Verwendungsnachweis (gegebenenfalls vereinfacht) unter Verwendung des amtlichen Formblattes einzureichen sowie in allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Dezernat Kultur, hinzuweisen.
Antrag stellen / Bewerbungsfrist ist der 15. August 2023 (Ausschlussfrist)
1. Rechtsverbindlich unterschriebene Anträge sind unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Antragsformulars auf Projektförderung / Dezernat Kultur (PDF 602 KB) nebst Kosten- und Finanzierungsplan unter dem Stichwort „35. Jahrestag der Friedlichen Revolution 9. Oktober 2024“ bis zum 15. August 2023 per Post an die folgende Adresse senden:
Stadt Leipzig Dezernat Kultur
Stichwort Projektförderung „35. Jahrestag der Friedlichen Revolution am 9. Oktober 2024 „
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
2. Zusätzlich sind die vollständigen Anträge in digitaler Version / als PDF an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: karin.rolle@leipzig.de
Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist; später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des vollständigen Antrags per Post zu 1. Stadt Leipzig, Dezernat Kultur.
Rückfragen
Rückfragen zum Verfahren oder zu anderen Details bitte an Karin Rolle-Bechler (Referentin, Referat Strategische Kulturpolitik), per E-Mail: karin.rolle@leipzig.de