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Widerstand gegen Identifikationsanforderungen für E-Mail-Konten und Messenger

Berlin. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, lehnt den Plan des Bundesinnenministeriums ab, wonach sich Nutzer von E-Mail-Konten oder Kurierdiensten künftig bei den Anbietern mit ihren Ausweisen ausweisen müssen.

„Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert die Forderung nach“ Erfassung von Identifikationsmerkmalen „von Dienstleistern, die beispielsweise E-Mail-Konten oder Kurierdienste anbieten“, sagte ein Kelbers-Sprecher des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Dies wäre ein weiterer schwerwiegender Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten.“

Er fügte hinzu: „Die derzeitige Verordnung im Gesetzentwurf sollte daher beibehalten werden, die eine Speicherpflicht für gesammelte Daten vorsieht, jedoch keine zusätzliche Verpflichtung zur Sammlung.“

Auch das SPD-Bundestagsmitglied und Innenausstattungsexperte Sebastian Hartmann lehnt das Projekt ab. „Die Bedenken des Datenschutzbeauftragten sind erheblich und ernst“, sagte er gegenüber dem RND. „Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich ebenso wie die Frage, warum man überhaupt über die bestehende Rechtslage hinausgehen sollte.“

Angst vor Datendiebstahl

Laut RND-Informationen ist auch das Bundesjustizministerium gegen den Plan. Sie befürchtet unter anderem, dass eine solche Verpflichtung die Möglichkeit eines Massendiebstahls von Daten bieten könnte. Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich sensibel für Personen, die Geheimnisse bewahren, wie Anwälte und Journalisten.

Das Portal Netzpolitik.org hatte berichtet, dass das Bundesministerium des Innern die Verpflichtung zur bevorstehenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes kurzfristig aushandeln wollte. Dies würde sowohl Benutzer von E-Mail-Anbietern als auch Benutzer von WhatsApp, Zoom oder Telegramm betreffen. Das geht aus einem internen Papier des Ministeriums hervor. Sie möchte daher, dass die Bürger den Anbietern ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum mitteilen. Diese sollten die Informationen überprüfen müssen, beispielsweise mit einem Personalausweis oder Identifikationsdiensten.

Die Zeit wird knapp

Dies wird im Bundesinnenministerium grundsätzlich bestätigt. „Es gibt nur Situationen, in denen die Verfolgung von Verbrechen erfordert, dass Sie die Anonymität von Menschen entfernen“, sagte ein Sprecher. „Das ist das Ziel dieses Ansatzes.“

In beiden Fällen bleibt nicht viel Zeit, um das umstrittene Gesetz zu verabschieden. Nach dem aktuellen Plan wird der alte Bundestag am 25. Juni zum letzten Mal zusammentreten. Übrigens ist der Plan auch in der CDU / CSU-Fraktion umstritten.

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