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Vorgeschlagenes Gesetz: Mehr strafrechtliche Verantwortlichkeit für „Feindlisten“

Berlin. Die Verbreitung sogenannter Feindlisten mit Daten mutmaßlicher politischer Gegner sollte zu einer gesonderten Straftat werden. Ein entsprechender Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine neue Rechtsvorschrift wurde der Berliner Nachrichtenagentur dpa vorgelegt. Das Projekt ist Teil eines 89-Punkte-Plans, den das Kabinett Anfang Dezember zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet hat.

In den letzten Jahren sind immer wieder Listen aufgetaucht, die angeblich von Rechtsextremisten mit personenbezogenen Daten wie Adressdaten, Fotos oder Informationen über die persönlichen Umstände mutmaßlicher politischer Gegner verfasst wurden. Beispielsweise wurde bei einem Anti-Terror-Überfall in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 eine Liste mit rund 25.000 Namen gefunden. Einige Listen sind im Internet im Umlauf. Es gab unter anderem Berichte auf einer Liste mit der Überschrift „Wir holen euch alle“.

In einigen Fällen ist eine Veröffentlichung mit „expliziten oder subtilen Bedrohungen oder Hinweisen“ verbunden, schreibt das Ministerium, „wie zum Beispiel die Person„ einen Besuch bekommen “könnte oder„ etwas gegen jemanden wie diesen getan werden sollte “. Das Vorhandensein solcher Listen führt zu „erheblicher Unsicherheit in der Bevölkerung und bei den Betroffenen“.

Geplant ist auch eine Inhaftierung

Eine solche „gefährliche Veröffentlichung personenbezogener Daten“ wird nach den Plänen künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei Daten, die nicht öffentlich verfügbar sind, besteht die Gefahr einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.

Der Kontext ist relevant: Jeder, der solche Daten auf eine Weise verbreitet, „ist in der Lage, diese Person oder eine ihnen nahe stehende Person dem Risiko eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer anderen illegalen Handlung gegen sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und Persönlichkeit auszusetzen Die Freiheit auszusetzen oder etwas von erheblichem Wert “, sollte bestraft werden.

Ministerium: Meist kein Hinweis auf eine bestimmte illegale Handlung

Es gibt normalerweise keinen Hinweis auf eine bestimmte illegale Handlung, schreibt das Ministerium. Solche Listen von Gegnern werden jedoch häufig in einem Kontext veröffentlicht, der Unsicherheit oder Angst verursacht oder als bedrohlich empfunden wird. „Mit der Veröffentlichung von ‚Feindlisten‘ wollen die Täter den betroffenen Personen und der Öffentlichkeit die subtile Botschaft vermitteln, dass die Veröffentlichung von Daten zu Verbrechen gegen die betroffenen Personen führen könnte.“

Die Art und Weise, in der die Daten veröffentlicht werden, kann auch die Bereitschaft Dritter zur Begehung von Straftaten wecken oder fördern. „Dieser Effekt von ‚Feindlisten‘ wird normalerweise von den Tätern akzeptiert oder zielt sogar auf die Veröffentlichung ab.“ Die bestehenden Strafvorschriften deckten dieses Phänomen nicht oder nur teilweise ab.

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