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Vater tötete Kinder mit Bauschaum im Mund – lebenslange Haft

Karlsruhe / Dresden. Das doppelte Mordurteil gegen einen Mann, der seine beiden Kinder in Dresden aus Rache an seiner Frau mit Bauschaum im Mund getötet hat, ist endgültig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte die Berufung des Angeklagten nach Angaben am Montag ab. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. (Ref.: 5 StR 492/20 vom 19. Januar 2021)

Bezirksgericht verhängt eine lebenslange Haftstrafe

Das Landgericht Dresden hat den damals 56-Jährigen im vergangenen Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber hinaus hatte es die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren gegen die Bedingungen fast ausschließt.

Die Kammer nahm einen geplanten Racheakt für die Trennung an, die vor Monaten stattfand. Die Richter sahen es als bewiesen an, dass der gebürtige Franzose seine zwei- und fünfjährigen Kinder im Mai 2019 brutal getötet hatte: Er hatte die Geschwister erwürgt und ihnen schnell aushärtenden Bauschaum in den Mund gesprüht. Als ihre Mutter auf Wunsch des Mannes in die Wohnung des Mannes kam, schlug und würgte er sie ebenfalls.

Die Senegalesen überlebten kaum, weil Nachbarn und Passanten mutig intervenierten. Die Frau lebte mit den vom Vater getrennten Kindern und wollte sich scheiden lassen. Der Mann hatte zugegeben, seine Tochter und seinen Sohn getötet zu haben.

Mit seiner Entscheidung folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte dagegen für Totschlag in Bezug auf eine in einem psychologischen Ausnahmezustand befindliche Handlung und beantragte nach dem Urteil eine Revision.

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