Parkerleichterung: Pflegedienste können Handwerkerhefte nutzen
Leipzigs Pflegediensten soll die Parkplatzsuche künftig etwas erleichtert werden.
Wie aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervorgeht, ist geplant, dass das bereits etablierte sogenannte Handwerkerheft und die damit verbundene Parkerleichterung künftig auch durch Pflegedienste genutzt werden darf.
Zugelassene ambulante Pflegedienste erhalten auf Antrag fünf Handwerkerhefte und damit 1.000 Einzelausnahmen pro Jahr. Mit einer solchen Einzelausnahme darf im eingeschränkten Haltverbot und an Parkscheinautomaten (einschließlich Bewohnerparkbereiche) im gesamten Stadtgebiet ohne Bezahlung mit einer Parkscheibe bis maximal zwei Stunden geparkt werden.
Rosenthal: Pflegediensten muss geholfen werden
Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal: „Mit dem sogenannten Handwerkerheft gibt es bereits seit den 1990er-Jahren die gebührenpflichtige Möglichkeit für alle Handwerksbetriebe. In Anbetracht des zunehmend wichtigeren gesellschaftlichen Beitrags der Pflegedienste für viele Menschen unterstützt die Öffnung der Handwerkerhefte die Pflegedienste in ihrer Tätigkeit.“
Die Einzelgenehmigungen dürfen ausschließlich mit von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugen des jeweiligen Pflegedienstes zur Erbringung von Pflegedienstleistungen und an maximal vier Stellplätzen beziehungsweise Einsatzorten pro Kalendertag genutzt werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht in zumutbarer Entfernung vom Arbeitsort abgestellt werden kann
Die Beschlussfassung des Oberbürgermeisters wird durch die Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft treten und somit die Nutzung der Handwerkerhefte durch zertifizierte Pflegedienste ermöglichen. Im zweiten Jahr erfolgt eine Evaluierung, inwieweit durch die Nutzung die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinflusst oder die Einzelgenehmigungen missbräuchlich verwendet wurden.