Von der Stadt Leipzig geförderte Schulen und Kindertagesstätten sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Hier gilt das allgemeine Dekret zur Regelung des Betriebs von Kindertagesstätten, Schulen und Internaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-Pandemie.
Das Gesundheitsamt und der Arbeitsschutzdienst (ASiD) befürworten ausdrücklich das Tragen einer Mund- und Nasenabdeckung. Aufgrund der akuten Entwicklung der Infektion wird die Maßnahme als absolut notwendig angesehen.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den Mund- und Nasenschutz nicht tragen können und dies mit einem Zertifikat nachweisen können, sind von der Verpflichtung befreit.
Je nach Entwicklung der Infektion ist die Schutzmaßnahme zunächst bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.