Mönchengladbach. Die beschuldigte Kindergärtnerin im Prozess gegen den Tod des Kindertageskinderkindes Greta in Viersen am Niederrhein ist laut einem Experten voll schuldig. Man könne keine Hinweise auf eine pathologische Persönlichkeitsstörung finden, sagte der forensische Psychiater am Mittwoch im Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach. Bei den Treffen war der 25-Jährige selbstbewusst und sehr ruhig. Die Angeklagte sagte, sie habe die Verbrechen nicht begangen.
Der Deutsche wird beschuldigt, das dreijährige Mädchen ermordet zu haben. Sie soll im April 2020 in Viersen seine Brust zusammengedrückt haben, bis er aufhörte zu atmen. Das Kind starb knapp zwei Wochen später im Krankenhaus. In acht weiteren Fällen wird die Frau auch beschuldigt, Pflegepersonen misshandelt zu haben. Bereits in anderen Kindertagesstätten soll sie die Brust von Kindern fest gedrückt und damit ihr Leben in Gefahr gebracht haben. Diese Fälle wurden erst durch die Untersuchung nach Gretas Tod bekannt.
Der Angeklagte wurde für den Beruf als ungeeignet angesehen
In einem Brief, der am Mittwoch aus dem Internierungslager an ihre Eltern vorgelesen wurde, behauptete die Angeklagte, sie habe Kindern nie etwas angetan. „Ich bin kein Monster“, schrieb sie.
Die Expertin berichtete über ihre Beobachtung, dass die Angeklagte sehr weinerlich weinte, aber nicht erschüttert wirkte. „Die Tiefe fehlte“, sagte der Psychiater. Sie wollte nicht ausschließen, dass der Angeklagte der kleinen Greta im Rahmen einer „übermäßigen Bestrafung“ den Atem geraubt hatte.
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Kita-Lehrerin in Viersen unter Mordverdacht
Ein 25-jähriger Pädagoge wird beschuldigt, ein dreijähriges Mädchen ermordet zu haben. © Reuters
In den Kindertagesstätten galt die junge Frau als arbeitsunfähig. Ihre Probezeit wurde in Viersen nicht verlängert. Der Atemstillstand von Greta trat am letzten Arbeitstag der dortigen 25-Jährigen auf.