Gesundheit

Masernschutzgesetz: Nachweisfrist verlängert

Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Es schreibt vor, dass nach dem 31. Dezember 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut oder beschäftigt werden, sowie Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen eine Masernimpfung nachweisen müssen. …

.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"