Am Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März 2024 übergibt das Naturkundemuseum Leipzig 6.000 digitale Datensätze von Schnecken- und Muschelarten an das Rote-Liste-Zentrum des Bundesamtes für Naturschutz. Diese wertvollen Daten sind von entscheidender Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung und dienen als Grundlage für Naturschutzmaßnahmen. Museumsdirektor Dr. Ronny Maik Leder betont die Bedeutung des Schutzes und der Erhaltung der Artenvielfalt für das Gleichgewicht der Natur und lobt die Sammlungen der Naturkundemuseen als unverzichtbare Informationsquelle für den Schutz wildlebender Arten.
Die historische Molluskensammlung des Naturkundemuseums Leipzig umfasst Belege von 175 Schneckenarten und 22 Muschelarten, darunter auch bedrohte Arten wie die Bachmuschel, die aufgrund ihrer hohen Ansprüche an Wasserqualität gefährdet ist. Die digitalisierte Sammlung liefert wichtige Informationen über Verbreitung, Lebensräume und Bestandsentwicklung verschiedener Molluskenarten in der Region. Frank Borleis, ein Bürgerwissenschaftler am Museum, wird für sein ehrenamtliches Engagement in der Sammlungsarbeit für Schnecken und Muscheln der Region ausgezeichnet.
Die enge Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, dem Naturschutz und Museen wird durch den Datenaustausch betont und unterstreicht die bedeutende Rolle von Museen als Datenschatz für den Naturschutz. Der Austausch von Informationen unterstützt das gemeinsame Ziel, die Schönheit und Einzigartigkeit der Natur zu bewahren.
Das Rote-Liste-Zentrum koordiniert die Erstellung der bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz. Diese Listen zeigen den Gefährdungsgrad verschiedener Arten und den Handlungsbedarf im Artenschutz auf. Durch die Veröffentlichung dieser Informationen wird die Bedeutung des Erhalts der Artenvielfalt hervorgehoben und auf den Welttag des Artenschutzes am 3. März aufmerksam gemacht. Dieser Tag hat seinen Ursprung in dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das am 3. März 1973 unterzeichnet wurde.
Quelle: www.leipzig.de