Wie geht Kreisverkehr noch mal? Stadt Eilenburg weist auf Verkehrsregeln hin
Seit knapp einem Jahr führt die Ziegelstraße in Eilenburg durch einen Kreisverkehr. Doch so ganz scheinen sich die Verkehrsteilnehmer noch nicht daran gewöhnt zu haben. Die Stadtverwaltung hat deshalb entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Was gilt noch mal im Kreisverkehr?
Eilenburg. Was gilt noch mal im Kreisverkehr? Diese Frage scheinen einige Verkehrsteilnehmer in Eilenburg nicht eindeutig beantworten zu können. Die Stadtverwaltung sah sich deshalb Mitte Oktober veranlasst, auf die geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.
Auch Personen mit Fahrrad haben Vorrang – wenn sie schieben
„Seit Inbetriebnahme kam es wiederholt zu Problemen durch mangelnde Rücksichtnahme und Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer“, schrieb die Stadt deswegen kürzlich in einem Hinweis an die Bürger. Insbesondere betreffe das die Überquerung der Fußgängerüberwege – also der Zebrastreifen – durch Radfahrer.
Wichtige Verkehrsregeln im Kreisverkehr
„Um den Straßenverkehr für alle sicher und reibungslos abzuwickeln und Unfälle zu vermeiden, möchten wir auf die wichtigsten Verkehrsregeln bei der hier vorliegenden Kombination aus Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen aufmerksam machen“, heißt es im Schreiben der Stadtverwaltung. Wichtig sei etwa, zu wissen, dass auch Rollstuhl-, Skateboard- oder Rollerfahrer als Fußgänger gelten – und somit bei der Nutzung des Kreisverkehrs Vorrang haben. Gleiches treffe auf Personen zu, die ihr Fahrrad schieben oder als Roller nutzen.
Kurz zusammengefasst: Autofahrer müssen auch Fahrradfahrern die Überquerung der Straße ermöglichen. Diese müssen jedoch am beginnenden Zebrastreifen absteigen. Fußgänger haben im Kreisverkehr Vorrang – sollten jedoch kein blindes Vertrauen in andere Verkehrsteilnehmer setzen, sondern sich vorausschauend umblicken. Alle Verkehrsregeln zur Nutzung des Kreisverkehres hat die Stadtverwaltung auf ihrer Homepage zum Nachlesen veröffentlicht.
LVZ