Der Warnstreik wirkt sich auf die Straßenreinigung, das Entleeren von Altpapierkörben, Recyclingzentren und die Abfallentsorgung aus. In einigen Fällen entfällt die geplante Entleerung der Restmüll- und Biobehälter am 16. Oktober 2020. Die Container sollten wie gewohnt am Freitag zur Verfügung gestellt werden. Wenn bis 16 Uhr keine Entleerung stattgefunden hat, halten Sie die Container bitte am Montag, 19. Oktober 2020, ab 6 Uhr wieder bereit. Sie werden spätestens am Freitag, 23. Oktober 2020, geleert.
Es ist davon auszugehen, dass alle Recyclingzentren am 16. und 17. Oktober 2020 geschlossen sein werden. Vor den geschlossenen Innenhöfen dürfen keine Abfälle deponiert werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß §§ 3 und 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Nr. 2 des Recyclingmanagementgesetzes mit Geldbußen geahndet werden.