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Prozess am Landgericht Gera: Zwei Cannabis-Gärtner aus Meuselwitz und Regis geraten wegen 3,8 Kilo Drogen in die Kriminalität

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In einem Prozess am Landgericht Gera geht es um einen Fall von ganz unterschiedlichen Schicksalen, die sich hinter den beiden Angeklagten verbergen. Diese beiden Männer wurden beschuldigt, in Meuselwitz mit Drogen gehandelt und diese sogar an die Polizei verkauft zu haben. Interessant ist, dass einer der beiden Angeklagten zuvor ein Unternehmer in Regis-Breitingen war. Die Polizei hatte bei den Ermittlungen insgesamt 3,8 Kilogramm Cannabis in der Meuselwitzer Kleingartenanlage Gemeinnutz gefunden, die in großem Stil angepflanzt wurden.

Die beiden Angeklagten

Der erste Angeklagte ist ein 51-jähriger Mann aus Meuselwitz. Er ist vorbestraft und hatte bereits eine Bewährungsstrafe abgesessen. Der zweite Angeklagte ist ein 61-jähriger Mann aus Regis-Breitingen. Er war jahrelang als Unternehmer tätig, konnte jedoch nach Angaben seines Verteidigers aufgrund ausbleibender Aufträge seinen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten. Aus dieser Notlage heraus soll er sich dazu entschieden haben, mit dem Drogenhandel Geld zu verdienen.

Die Ermittlungen und das Urteil

Die Polizei kam den beiden Angeklagten auf die Spur, als ein verdeckter Ermittler ihnen 500 Gramm Cannabis abkaufte. Daraufhin wurden Durchsuchungen bei beiden Angeklagten durchgeführt, bei denen weitere Drogen und Beweismittel gefunden wurden. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass die beiden Männer zusammenarbeiteten und die Drogenplantage in der Kleingartenanlage betrieben.

Im Prozess am Landgericht Gera legten beide Angeklagte ein Geständnis ab. Sie gaben zu, gemeinsam die Cannabis-Plantage aufgebaut und die Drogen verkauft zu haben. Die genauen Hintergründe ihrer Motivation wurden im Prozess jedoch nicht näher erläutert.

Das Gericht verurteilte den 51-jährigen Mann aus Meuselwitz zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der 61-jährige Angeklagte aus Regis-Breitingen erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Fazit

Dieser Prozess verdeutlicht einmal mehr, dass der Drogenhandel auch vor kleinsten Gemeinden nicht haltmacht. Die beiden Angeklagten haben durch ihren illegalen Handel nicht nur gegen das Gesetz verstoßen, sondern auch ihre eigenen Lebenswege nachhaltig zerstört. Das Gericht hat den Fall mit angemessenen Haftstrafen geahndet, doch die Urteile können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ursachen und Hintergründe des Handelns der beiden Männer bisher nicht ausreichend beleuchtet wurden.

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