Der entsprechende Konzeptprozess für den Immobilienverkauf wurde am 17. Juli 2020 gestartet.
Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht: „Mit dieser Maßnahme wollen wir die Dörfer rund um den Industriepark Nord sowie das Industriegebiet selbst von einem erhöhten LKW-Verkehrsaufkommen entlasten und dem aufkommenden Parkraumdruck für das zunehmende Gewerbeverkehrsunternehmen gerecht werden vor Ort. „
Neben den Parkplätzen werden speziell für Lkw-Fahrer Catering- und Unterkunftsmöglichkeiten sowie barrierefreie Sanitäranlagen angeboten. Darüber hinaus sollen eine Tankstelle mit LKW- und Autowaschanlage sowie attraktive Ladestationen für Elektrofahrzeuge gebaut werden.
Eines der Ziele des Projekts ist es, gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Industriegebiet durch eine Schnellladeinfrastruktur aufzuwerten. Albrecht: „Die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladestationen ist ein verbindliches Kriterium. Damit wollen wir die Elektromobilität weiter fördern.“
Das Gebiet im Norden von Leipzig bietet ideale Bedingungen für Investoren, unter anderem durch hervorragende Verkehrsanbindung, vollständige Entwicklung, bestehende Baurechte und Planungsreife. Interessenten können bis zum 14. September 2020 Konzeptvorschläge einreichen. Das Mindestgebot beträgt 1,6 Millionen Euro. Die Auswahlentscheidung wird anhand von Bewertungskriterien getroffen. Neben dem Preis wird der Konzeptqualität und den ökologischen Aspekten Vorrang eingeräumt.
Der vollständige schriftliche Antrag muss bis spätestens Montag, 14. September 2020, in einem versiegelten Umschlag unter folgender Adresse eingehen: Amt für Wirtschaft, Arbeit und digitales Eigentum der Stadt Leipzig Terminstelle 1, Exposé 0977-20 Neues Rathaus 04092 Leipzig. Es ist möglich, den Deadline-Briefkasten am Geschäftseingang des Neuen Rathauses, Martin-Luther-Ring 6, zu benutzen. Wir bitten Sie, die Dokumente in digitaler Form (Datenträger) dem versiegelten Umschlag beizufügen. Anträge, die nach dem 14. September 2020 eingehen, können nicht im Interesse der Gleichbehandlung aller Bieter berücksichtigt werden. Die Stadt Leipzig behält sich das Recht vor, nur vollständige Anträge zu prüfen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung können fehlende Informationen, Beweise oder Erklärungen angefordert werden, die Stadt Leipzig ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Darüber hinaus werden per Fax oder E-Mail eingegangene Bewerbungen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Das Konzeptverfahren für die geplante Raststätte auf der A 14 wurde vom Immobilienbüro zusammen mit dem Büro für wirtschaftliche Entwicklung entwickelt.
zusätzliche Information
https://www.leipzig.de/immobilien
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