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Naunhofer Bürger empört: Pächter von Stadtgärten sollen rückwirkend Müllgebühren zahlen

Entsorgungsunternehmen verlangt rückwirkend Müllgebühren für Gärten in Naunhof

Einige Bewohner in Naunhof sind momentan sehr frustriert. Sie haben von der Stadt Gärten gepachtet und sollen nun rückwirkend Müllgebühren zahlen. Das Entsorgungsunternehmen des Landkreises akzeptiert jedoch keinerlei Widersprüche und verweist auf seine eigenen Richtlinien.

Hintergrund

Unter den betroffenen Personen befindet sich auch Manfred Donath, ein 70-jähriger Bewohner aus der Klingaer Straße in Naunhof. Donath hat seinen Garten etwa 400 Meter entfernt in der Straße Kieselweg. Doch seit Kurzem gibt es dort Aufruhr. Die Pächter und Eigentümer der Gärten werden plötzlich aufgefordert, rückwirkend zum 1. Januar 2019 Müllgebühren zu bezahlen.

Unzufriedenheit und Kritik

Dieser plötzliche Vorstoß des Entsorgungsunternehmens stößt bei den Bewohnern auf erhebliche Unzufriedenheit. Das Wort „Abzocke“ macht schnell die Runde. Viele fühlen sich ungerecht behandelt, da sie vorher nicht über die zusätzlichen Kosten für die Abfallentsorgung informiert wurden.

Einige Bewohner haben versucht, Widerspruch gegen die Gebührenzahlung einzulegen, doch das Entsorgungsunternehmen des Landkreises zeigt wenig Verständnis dafür. Es verweist auf seine Richtlinien und argumentiert, dass die Müllabfuhr und -entsorgung auch bei den Gärten gewährleistet sein muss.

Fehlende Transparenz

Ein Hauptkritikpunkt der Betroffenen liegt in der mangelnden Transparenz seitens des Entsorgungsunternehmens. Viele fühlen sich überrumpelt und wünschten sich, dass ihnen bereits bei der Übernahme der Gärten die kommenden Kosten für die Müllentsorgung mitgeteilt worden wären. Dies hätte ihnen die Möglichkeit gegeben, vorher abzuwägen, ob sie diese Kosten tragen möchten oder nicht.

Keine Sonderbehandlung

Das Entsorgungsunternehmen stellt klar, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen für die Abfallentsorgung aufkommen müssen. Es gibt keine finanzielle Sonderbehandlung für Gartenbesitzer. Die Müllgebühren sind Teil der Müllabfuhrverordnung und müssen dementsprechend auch von den Gartennutzern gezahlt werden.

Fazit

Die Entscheidung des Entsorgungsunternehmens, von den Pächtern und Eigentümern der Gärten in Naunhof rückwirkend Müllgebühren zu verlangen, sorgt für Unmut und Kritik. Viele fühlen sich überrumpelt und fordern mehr Transparenz bei Kostenfragen. Das Unternehmen hingegen verweist auf die geltenden Richtlinien und fordert gleiche Behandlung für alle Bürgerinnen und Bürger.

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