Langanhaltende Trockenheit: Lagerfeuer sind ab sofort untersagt
Die geringe Niederschlagsmenge der vergangenen Wochen und die starke Verdunstung haben eine nunmehr langanhaltende Trockenheit in Leipzig zur Folge. Daher ist das Abbrennen von offenen Feuern, insbesondere von Lagerfeuern, verboten.
Ausgenommen davon sind die von der Forstbehörde im Stadtwald ausgewiesenen Lagerfeuerplätze (siehe leipzig.de/grillen). Die Leipzigerinnen und Leipziger sind dringend angehalten, sich in Grünanlagen aufmerksam zu verhalten und auf Brandschutz zu achten.
Ein grundsätzliches Grillverbot besteht derzeit nicht. Für das Grillen sind jedoch die geltenden Regelungen zu befolgen und aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist eine besondere Vorsicht geboten.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Zum Wald muss grundsätzlich ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden, sofern keine entsprechende Sondergenehmigung der Forstbehörde erteilt wurde.
§ 19 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig regelt das Grillen. Die für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gesetzten Bedingungen zur Brandvermeidung sind in jedem Fall zu beachten. Dazu gehören insbesondere, dass
- ausschließlich handelsübliche Geräte und Brennstoffe verwendet werden. Einweggrills oder Grills, die unmittelbar auf der Bodenfläche stehen, sind nicht zulässig.
- erhebliche Belästigung Dritter durch Rauch oder Lärm ausgeschlossen ist,
- der Grill oder das offene Feuer ständig beaufsichtigt werden,
- der Grill oder das offene Feuer so unterhalten werden, dass Schäden insbesondere Brand- oder Hitzeschäden unterbleiben,
- geeignete Löschmittel bereitgehalten werden,
- beim Verlassen der Grill- oder Feuerstelle oder bei starkem Wind die Feuer vollständig zu löschen sind,
- Feuer und Grillabfälle vollständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Hierfür sind geeignete Behältnisse zur Entsorgung bereitzuhalten.
Weitere Informationen
leipzig.de/grillen
leipzig.de/lagerfeuer
Eine Karte mit den tagesaktuellen Waldbrandgefährdungsstufen in Sachsen ist zudem unter mais.de/php/sachsenforst.php abrufbar.