Humanitäre Einreise von Opfern der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien
Aufgrund der verheerenden Naturkatastrophe in der Türkei und in Syrien möchten viele Angehörige Ihre Familien vorübergehend nach Deutschland holen. Aus diesem Anlass informiert die Ausländerbehörde über die derzeit gültigen Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Einreise
Für die Einreise benötigen türkische und syrische Staatsangehörige auch weiterhin ein gütiges Visum.
Ausnahmen der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige sind nur für Inhaber türkischer Spezial-, Dienst- und Diplomatenpässe (grüne, graue und schwarze Pässe) möglich. Allerdings sind auch bei diesen Passinhabern verschiedene Beschränkungen zu beachten. Bitte informieren sie sich dazu auf der Informationsseite der Deutschen Vertretungen in der Türkei zu den jeweiligen Regelungen.
Aufenthalt
Unabhängig von der Frage der Einreise besteht derzeit keine aufenthaltsrechtliche Spezialregelung, die eine Aufnahme der von der Naturkatastrophe betroffenen Personen ermöglichen würde. Für Familienangehörige gilt der Grundsatz, dass lediglich der Nachzug minderjähriger Kinder zu ihren personensorgeberechtigten Eltern beziehungsweise von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern, möglich ist. Der Nachzug anderer Familienangehöriger ist in der Regel nicht vorgesehen. Anträge auf ein Visum zur Familienzusammenführung sind bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland im Herkunftsstaat zu stellen.
Derzeit ist der Ausländerbehörde nicht bekannt, ob die Bundes- oder Landesregierung spezielle Aufnahmeprogramme für die Katastrophenopfer auflegen werden. Sollten hierzu neue Informationen vorliegen, informieren wir Sie auf leipzig.de/auslaenderbehoerde. Wir bitten von entsprechenden Nachfragen abzusehen.