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Diese Länder in Europa schließen ihre Grenzen für Touristen

Vor einer Woche einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, vermeidbare Fahrten aufgrund der von den neuen Corona-Varianten ausgehenden Gefahr weitgehend zu verlangsamen. Jetzt schließen immer mehr Länder in Europa ihre Grenzen für Touristen. Sie verbieten nicht unbedingt notwendige und touristische Reisen, damit keine neuen Koronainfektionen auftreten.

Corona-Hochrisikogebiet Portugal schließt sich ab

Das Corona-Hochrisikogebiet Portugal hat sich jetzt gegen die Pandemie abgeriegelt. Seit Sonntag ist das Ein- und Aussteigen in diesem auch bei Deutschen beliebten Urlaubsziel ohne guten Grund verboten. Wie im Frühjahr 2020 wurden die Kontrollen an der Landgrenze zum Nachbar- und EU-Partner Spanien wieder eingeführt. Seit Freitag, dem 29. Januar, dürfen Spanier in Notsituationen nur zwei Wochen lang die Grenze überqueren.

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Darüber hinaus wurden die Kontrollen in Häfen und Flughäfen aufgrund des Regierungsdekrets verschärft. Ausnahmen gelten für Personen, die zur Arbeit fahren, in ihren Hauptwohnsitz zurückkehren oder zur Arbeit, zum Warentransport sowie für medizinische Notfälle oder humanitäre Hilfe unterwegs sind. Die Bundesregierung erklärte Portugal am Freitag ebenfalls zu einem Hochrisikogebiet und verhängte ein Einreiseverbot für das Land an der Südwestspitze Europas und anderer Länder mit gefährlichen Coronavirus-Varianten, das zunächst bis zum 17. Februar gelten wird.

Die Tschechische Republik schließt die Grenze für Ausländer so weit wie möglich

Seit Samstag, dem 30. Januar, hat die Tschechische Republik Ausländern nur bei Bedarf die Einreise gestattet. Ausnahmen gelten unter anderem für Geschäftsreisen, wesentliche Familienbesuche, Teilnahme an Beerdigungen und Besuche bei Behörden, die laut Regierungsbeschluss nicht verschoben werden können. Wer ein Ferienhaus in der Tschechischen Republik besitzt, kann es vorerst nicht mehr zur Erholung nutzen. Die Abreise bleibt möglich.

Für die Deutschen wird sich daran nicht viel ändern: Bereits am 18. Dezember sind Aufenthalte in der Tschechischen Republik aufgrund der Ausreisebeschränkungen nur mit einem gültigen Reisegrund möglich. Darüber hinaus sind Hotels seit langem für Touristen geschlossen. Da die Bundesrepublik Deutschland als Koronarisikobereich eingestuft ist, muss auch ein Anmeldeformular ausgefüllt und ein negativer PCR-Test beim zuständigen Gesundheitsamt eingereicht werden.

Norwegen schließt seine Grenzen aus Sorge um Virusmutationen

Norwegen hat auch seine Grenzen für Reisende, die in der Nacht vom Freitag, dem 29. Januar, nicht im Land leben. Die Ministerpräsidentin Erna Solberg kündigte am Mittwochabend auf einer Pressekonferenz in Oslo an. Die einzigen Ausnahmen sind Mitarbeiter mit kritischen Funktionen, Güterverkehr und Gesundheitspersonal aus den Nachbarländern Schweden und Finnland. Schweden hingegen hat seine Grenzen zu Norwegen geschlossen.

Finnland und Belgien verbieten Touristenreisen

In Finnland und Belgien gelten seit dem 27. Januar strengere Einreisebestimmungen. Belgien verbietet bis März alle nicht wesentlichen Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland. Das Verbot soll im Straßen-, Luft-, Schiffs- und Schienenverkehr kontrolliert werden. Notwendige Reisen sind weiterhin gestattet, einschließlich Warenverkehr, grenzüberschreitende Pendler, Reisen aus medizinischen und wichtigen familiären Gründen. Darüber hinaus sind Reisen zu Besuchspartnern, die nicht in Ihrem eigenen Haushalt leben, und zu Kindern zusammen gestattet.

Finnland legt für alle Schengen-Länder strenge Einreisebeschränkungen fest. Infolgedessen sind praktisch alle unnötigen Touristenreisen in das Land verboten. Denn nur Touristen, deren Länder den Inzidenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen nicht überschreiten, dürfen einreisen.

Daher dürfen nur folgende Personen aus Deutschland und den anderen Schengen-Staaten einreisen: finnische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, in Finnland Studenten, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen, Militärpersonal, Personen, die internationalen Schutz benötigen, und Personen, die dringende persönliche oder geschäftliche Gründe haben. Für alle besteht jedoch nach der Einreise eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die mit zwei Koronatests verkürzt werden kann.

Dänemark: Strengere Einreisebestimmungen seit Anfang Januar

Aufgrund von Bedenken hinsichtlich mutierter Coronavirus-Varianten und der weltweiten Corona-Situation hatte Dänemark bereits Anfang Januar die Einreisebestimmungen verschärft. Seit dem 9. Januar hat das Land mit wenigen Ausnahmen nur Personen die Einreise gestattet, die einen gültigen Grund für die Einreise und einen negativen Koronatest nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Sonderregelung gilt für Einwohner von Grenzregionen, einschließlich Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Die Einreise zu rein touristischen Zwecken ist jedoch grundsätzlich nicht gestattet. An allen Grenzübergängen werden weitere Kontrollen durchgeführt.

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