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Diejenigen, die aus Gebieten mit Virusvarianten zurückkehren, sollten bald 14 Tage in Quarantäne sein

Die Bundesregierung hat 15 Länder klassifiziert, einige davon vollständig als Virusvariantengebiete. Für diese Gebiete mit einem besonders hohen Infektionsrisiko aufgrund des weit verbreiteten Auftretens bestimmter SARS-CoV-2-Virusvarianten sind die Einreisebeschränkungen erneut zu verschärfen. Rückkehrende Reisende müssen sich 14 Tage lang in strenger Quarantäne befinden – zuvor waren es zehn Tage.

Es sollte auch nicht mehr möglich sein, die Quarantäne aufgrund eines negativen Tests am fünften Tag nach der Einreise vorzeitig zu beenden. Dies ergibt sich aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch, der von den 16 Bundesländern noch nicht in die jeweiligen Landesvorschriften umgesetzt wurde.

Die Verschlimmerung ist mit der „oft beschriebenen längeren Infektionsdauer durch Virusvarianten“ gerechtfertigt. Gleichzeitig weisen Bund und Länder darauf hin, dass die Bürger bei der Rückkehr aus virenvarianten Gebieten mit begrenzten Transportmöglichkeiten rechnen müssen.

Transportverbot aus Virusvariantengebieten erweitert

Die Bundesregierung hat kürzlich das Transportverbot für Reisende aus diesen Gebieten bis zum 17. März verlängert. „Mit einem deutlich reduzierten Eintrag von Virusvarianten sollten weitere Infektionen so weit wie möglich verhindert werden“, heißt es in der Coronavirus-Schutzverordnung. Das Transportverbot gilt derzeit auch für Einreisen aus der Tschechischen Republik und großen Teilen des österreichischen Landes Tirol: Grundsätzlich dürfen nur Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland von dort aus einreisen. Es gibt unter anderem Ausnahmen für Pendler, die in systemrelevanten Branchen arbeiten.

Die folgenden Länder werden derzeit zumindest teilweise als Gebiete mit Virusvarianten betrachtet:

Botswana (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021) Brasilien (Virusvariantengebiet seit 19. Januar 2021) Eswatini (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021) Frankreich: Abteilung Mosel (Virusvariantengebiet seit 2. März 2021) Irland ( Virusvariantengebiet seit 13. Januar 2021) Lesotho (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021) Malawi (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021) Mosambik (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021) Österreich: Bundesland Tirol ( Virusvariantengebiet seit 14. Februar 2021); Ausgenommen sind der politische Bezirk Lienz (Osttirol), die Gemeinde Jungholz und das Riss-Tal in den Gemeinden Vomp und Eben am Achensee Portugal einschließlich aller autonomen Regionen (Virusvariantengebiet seit 27. Januar 2021) Sambia (Virusvariantengebiet) seit 7. Februar 2021) Simbabwe (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021) Südafrika (Virusvariantengebiet seit 13. Januar 2021) Tschechische Republik (Virusvariantengebiet seit 14. Februar 2021) Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich aller Übersee Gebiete, Isle of Man und alle Kanalinseln (Virusvariantengebiet seit dem 13. Januar 2021)

Die Einreisebestimmungen für Reisende aus Risikobereichen

Neben den Virusvariantengebieten hat das Auswärtige Amt zwei weitere Arten von Risikobereichen, die auf der entsprechenden Liste des Robert-Koch-Instituts stehen: normale Risikobereiche (7-Tage-Inzidenz von über 50) und Hochinzidenzgebiete (Inzidenz) von über 200). Die Klassifizierung bestimmt auch die Einreiseregeln:

Einreise aus dem „normalen“ Risikobereich: Verpflichtung zur Eintragung in die digitale Eintragsregistrierung; Ein negativer Koronatest, der maximal 48 Stunden vor oder nach der Einreise durchgeführt werden muss, muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise eingereicht werden. Die Quarantäne für zehn Tage, der Zeitraum ab dem fünften Tag, kann mit einem zweiten Test verkürzt werden. Einreise aus dem Gebiet mit hoher Inzidenz: Verpflichtung zur Eintragung in die Registrierung für digitale Einreisen; Negative Koronatestergebnisse, die nicht älter als 48 Stunden sind, müssen vor der Einreise vorgelegt werden. Die Quarantänepflicht für zehn Tage, Zeitraum ab dem fünften Tag, kann mit einem zweiten Test verkürzt werden. Eintrag aus dem Bereich der Virusvarianten: Verpflichtung zur Eingabe in die Registrierung für digitale Einträge; Ein negatives Korona-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, muss vor der Einreise vorgelegt werden. Derzeit noch: Quarantänepflicht für zehn Tage, Zeitraum ab dem fünften Tag kann mit einem zweiten Test verkürzt werden. Ab dem 8. März: strenge 14-tägige Quarantäne.

Bund und Länder appellieren generell an Reisen, die im In- und Ausland nicht unbedingt erforderlich sind.

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