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Der Bundestag sollte regelmäßig über die „epidemische Situation“ entscheiden

Berlin. Die Große Koalition will die Grundlage dafür schaffen, dass mehrere Koronaregeln, beispielsweise für Impfungen und Tests, über Ende März hinaus fortgesetzt werden. Sie beruhen auf der Tatsache, dass der Bundestag weiterhin eine „epidemische Situation von nationalem Ausmaß“ feststellt – aber das Parlament sollte künftig regelmäßig neue Entscheidungen treffen müssen.

Ein Gesetzentwurf, den die Union und die SPD am Freitag einführen wollen, sieht einen dreimonatigen Mechanismus vor: Wenn der Bundestag nicht entscheidet, dass eine solche Situation spätestens drei Monate nach ihrer Feststellung anhält, gilt sie als aufgehoben .

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Die Koronasperre wird verlängert, und die Bürger können vorerst keine größere Lockerung erwarten. © dpa

Diese Ausnahmesituation gibt der Bundesregierung besondere Befugnisse, Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates direkt zu erlassen. Diese sind derzeit jedoch auf den 31. März beschränkt. Dirk Wiese, Vizepräsident der SPD-Fraktion, sagte gegenüber der deutschen Presseagentur: „Die Pandemie hält die Fristen nicht ein.“

Die ungewisse Infektionssituation hält über den März hinaus an. „Deshalb streben wir eine begrenzte Ausweitung der epidemischen Situation bis zum 30. Juni an.“ Nur so kann die Rechtsgrundlage für notwendige Maßnahmen und Vorschriften geschaffen werden, die sonst auslaufen würden. Es ist aber nur eine Frage des rechtlichen Rahmens. „Intelligente Öffnungskonzepte und entsprechende Lockerungen sind grundsätzlich möglich.“

Legen Sie gesetzlich „Impfziele“ fest

Der Bundestag hat am 25. März 2020 erstmals die epidemische Situation von nationaler Bedeutung festgestellt – und im November bestätigt, dass sie noch besteht. Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht es „wenn in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ein ernstes Risiko für die öffentliche Gesundheit besteht“.

Der Entwurf der Koalition sieht auch vor, dass „Impfziele“ für Koronaimpfungen gesetzlich verankert werden – zum Beispiel die „Verringerung des Fortschreitens schwerer oder tödlicher Krankheiten“ oder der „Schutz von Menschen mit einem besonders hohen berufsbedingten Infektionsrisiko“.

Bei begrenzter Verfügbarkeit von Impfstoffen sollten diese Ziele daher „bei der Priorisierung berücksichtigt werden“ – in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und den darauf basierenden Impfverordnungen. Der Entwurf besagt, dass der Gesetzgeber den Rahmen für Priorisierungsentscheidungen stärkt. Vor kurzem gab es mehrere Forderungen nach einer stärkeren Beteiligung des Bundestages.

Dem Entwurf zufolge sollten auch die besonderen Koronabefugnisse der Bundesregierung grundlegend untersucht werden – in einer „externen wissenschaftlichen Bewertung der Regulierungsbehörde zur epidemischen Situation von nationalem Umfang“. Das Gesundheitsministerium wird damit die Leopoldina National Science Academy damit beauftragen. Das Ergebnis sollte bis zum 31. Dezember 2021 vorliegen.

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