Jugend Familie und Soziales

Bildung und Teilnahme – Mittagessen zu Hause bis Ende Juni 2021 verlängert

Um das Angebot nutzen zu können, können berechtigte Eltern sich an eines der unter www.leipzig.de/kaufversorgung-but- aufgeführten Unternehmen wenden und einen Liefervertrag abschließen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen dem Unternehmen und dem Sozialamt oder Jobcenter.

Ansprechpartner für Empfänger von Arbeitslosengeld / Sozialgeld:

Jobcenter Leipzig – Dienstleistungen für Bildung und Partizipation
Berliner Straße 9-13, 04105 Leipzig
Tel. 913-10705, Fax: 58088-2323
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de

Ansprechpartner für Empfänger von Wohngeld / Kindergeld, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistungen und Inhaber des Leipziger Passes:

Sozialamt – Dienste für Bildung und Partizipation
Prager Straße 21, 04103 Leipzig
Tel. 123-0, Fax: 123-4145
Email: but.sozialamt@leipzig.de

Eine Kopie der ursprünglichen Entscheidung über Bildung und Teilnahme kann informell beim Arbeitsamt oder beim Sozialamt angefordert werden.

Wer ist berechtigt?

Um sicherzustellen, dass Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen auch während der Schließung der Schule und der Kindertagesstätte oder während des Wechselunterrichts mit Mittagessen versorgt werden, kann das Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets (Bildung und Teilnahme) auch zu Ihnen nach Hause geliefert werden.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Familien, die

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • Wohngeld,
  • Kindergeld,
  • Leistungen nach SGB XII oder
  • Siehe das Asylbewerberleistungsgesetz.

Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die einen Leipziger Pass besitzen.

www.leipzig.de/versorgungsversorgung-aber

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