Seit Anfang des Jahres müssen die Deutschen bei vielen Krankenkassen mehr Geld für die zusätzlichen Beiträge bezahlen. Laut Check24 haben mehr als 30 der allgemein zugänglichen Registrierkassen ihren zusätzlichen Beitrag zum 1. Januar 2021 erhöht. Einschließlich der beiden Anbieter mit der größten Mitgliederzahl, Techniker-Krankenkasse und Barmer.
Zur Erklärung: Der gesetzliche allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Die Arbeitgeber zahlen die Hälfte davon, aber dieser Beitragssatz reicht nicht aus, um die Kosten der jeweiligen Krankenkassen zu decken. Diese Finanzierungslücke muss dann von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen mit dem sogenannten Zusatzbeitrag ausgeglichen werden. Da der zusätzliche Beitrag als Prozentsatz berechnet wird, zahlt ein Mitarbeiter, der mehr verdient, auch einen höheren zusätzlichen Beitrag.
Die Deutschen sind faul, sich bei der Krankenkasse zu ändern
Bei vielen Krankenversicherungen hat sich aber nicht nur der Zusatzbeitrag erhöht, sondern auch der Beitragssatz selbst. Das bedeutet weniger Geld in der Brieftasche für die Mitarbeiter. Trotz der gestiegenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung scheint die Bereitschaft der Deutschen zum Wechsel gering zu sein.
Laut einer Umfrage im Auftrag von Check24 gaben nur 7 Prozent der Befragten an, kürzlich ihre gesetzliche Krankenversicherung geändert zu haben oder dies in naher Zukunft tun zu wollen. Von den insgesamt rund 73 Millionen Krankenversicherten in Deutschland sind über 48 Millionen von den neuen Zusatzkosten betroffen. Denn laut Vergleichsportal wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2021 aufgrund der individuellen Beitragserhöhungen der Krankenkassen um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent steigen.
Ein Wechsel der Krankenkasse lohnt sich oft
Das hört sich vielleicht nicht viel an, aber ein Wechsel der Krankenkasse könnte sich lohnen, wie dieser Vergleich zeigt: Versicherte, die zuvor bei der teuersten Krankenkasse mit 1,9 Prozent Zusatzprämie versichert waren und jetzt auf die günstigste Alternative mit wechseln 0,39 Prozent wollen je nach Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.
Während der Versicherungswechsel in der Vergangenheit etwas komplizierter war, ist er zum Jahreswechsel viel einfacher geworden. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie lediglich einen Antrag auf Beitritt zur neuen Krankenkasse stellen. Dies wiederum informiert die bisherige alte Krankenkasse.
Dieses neue Meldeverfahren zwischen den Krankenversicherern ersetzt die Mitteilung, die die versicherte Person bis vor kurzem schriftlich an den vorherigen Krankenversicherer richten musste und die eine Kündigungsbestätigung für den neuen Krankenversicherer beantragen musste.
Ein Recht auf Veränderung
Bei dem neuen Verfahren besteht nach wie vor kein Risiko einer Versicherungslücke, da eine gesetzliche Krankenkasse im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) einen Antrag nicht ablehnen darf – beispielsweise aufgrund des Alters, früherer Krankheiten oder der laufenden Behandlung des Versicherten Person – von einer zuvor gesetzlich versicherten Person.
Ab diesem Jahr kann jeder, der seit mindestens zwölf Monaten Mitglied seiner alten Krankenkasse ist, die Krankenversicherung kündigen und entsprechend ändern. Die sogenannte verkürzte Verpflichtungsfrist gilt seit 2021, zuvor versicherte Personen waren 18 Monate an ihre Krankenversicherung gebunden.
Kündigungsfrist von zwei Monaten
Die allgemeine Kündigungsfrist für eine Änderung beträgt zwei Monate bis zum Monatsende. Wenn Sie also im Januar einen Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen, werden Sie am 1. April Mitglied.
Wer dann von der neuen Krankenkasse eine Bestätigung mit dem Datum der Änderung erhält, sollte den Arbeitgeber informieren. Er erhält eine elektronische Mitgliedsbescheinigung von der neuen Krankenkasse. Diejenigen, die arbeitslos sind, informieren die Arbeitsagentur, während die Rentner die Rentenversicherungsgesellschaft informieren.
Besonderes Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung
Es besteht auch ein besonderes Kündigungsrecht. Dies geschieht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht – wie dies zu Jahresbeginn in großer Zahl der Fall war. Eine Änderung ist dann auch innerhalb der Zwölfmonatsfrist möglich.
Eine weitere besondere Situation könnte entstehen, wenn die versicherte Person den Arbeitgeber wechselt. Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsplatzes gibt es auch keine Verpflichtungsfrist von zwölf Monaten, die versicherte Person kann sofort in den neuen Fonds wechseln. Er sollte nur beachten, dass er die neue Krankenkasse innerhalb der ersten 14 Tage ausgewählt hat. Ein sofortiger Wechsel des Krankenversicherers ist auch zu Beginn einer Ausbildung, zu Beginn oder am Ende der Arbeitslosigkeit und beim Übergang in die Selbständigkeit oder in den Ruhestand möglich.
Beachten Sie die Kosten für zugelassene Behandlungen
Eines sollte beim Wechsel der Krankenversicherung berücksichtigt werden: Vom vorherigen Versicherer genehmigte Behandlungen, die noch nicht begonnen wurden, müssen vom neuen Versicherer erneut genehmigt werden. Keine Behandlung sollte ohne deren Genehmigung begonnen werden.
Wenn andererseits die bereits genehmigte Behandlung bereits begonnen hat, sollte die neue Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung tragen. Sie sollten jedoch unmittelbar nach dem Beitritt über den Status der Behandlung informiert werden. Beispielsweise werden Hilfsmittel wie Rollstühle in der Regel durch die neue Registrierkasse mit gleichwertigem Material ersetzt – das gilt auch für Medikamente.
Die wichtigen Zusatzleistungen
Wenn Sie über eine Änderung nachdenken, sollten Sie auch herausfinden, welche zusätzlichen Dienstleistungen die neue Krankenkasse für Sie persönlich erbringt und ob diese zu Ihrem eigenen Gesundheitszustand passen. Zusätzliche Dienstleistungen wie erweiterte Präventionsangebote oder Videobehandlungen in Corona-Zeiten werden von Krankenkassen in Hülle und Fülle angeboten.
Im Bereich der Dienstleistungen für einen Zahnarztbesuch kann dies beispielsweise die Übernahme von Kosten für eine Zahnreinigung oder für viele Menschen mit Rückenschmerzen die Übernahme von Kosten durch einen Osteopathen sein. Wer sich ändern möchte, sollte daher die Angebote sorgfältig vergleichen.
Unter anderem hat die Stiftung Warentest kürzlich Beitragssätze und Zusatzleistungen von 70 Krankenkassen verglichen – ebenso wie das Verbraucherberatungsportal Finanztip. Mehr als ein Dutzend nationale Krankenkassen wurden anhand von 30 Kriterien wie Service, Familie, Prävention und alternative Heilmethoden verglichen. Nach Ansicht der Experten stachen vier Krankenkassen hervor, alle vier aufgrund unterschiedlicher Zusatzleistungen.