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Reparaturbonus in Sachsen verzögert: Förderportal startet erst im November in Dresden

Dresden. Der Reparaturbonus wird in Sachsen mit Verzögerung an den Start gehen. Ursprünglich hatte das Umweltministerium den Beginn des neuen sachsenweiten Programms für den 1. Oktober avisiert. Doch nun wird klar: Vor Anfang November wird das notwendige Förderportal nicht freigeschaltet. Das bestätigt das Ministerium nun auf LVZ-Anfrage. Über die Gründe schweigt das Haus. Eine entsprechende Frage lässt ein Sprecher unbeantwortet.

Bereits im Sommer hatte sich angedeutet, dass vor allem das Online-Formular ein Problem sein könnte. Auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank sollen die Sächsinnen und Sachsen den Zuschuss für ihre Reparaturen beantragen. Die digitale Infrastruktur muss aber erst aufgebaut werden. Die „technische Realisierung“ der Plattform sei „in der Entwicklung“, hieß es noch im August vonseiten des Umweltressorts. Erst nach Fertigstellung der Antragsplattform werde die Förderrichtlinie in Kraft gesetzt.

Nicht jeder Betrieb darf für den Bonus reparieren

Die Details des neuen Bonus sind geklärt: Es gibt allerdings mehrere Einschränkungen, um in seinen Genuss zu kommen. Beantragen können ihn nur Personen über 18 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Die defekten Elektrogeräte müssen auch auf einer Liste der förderfähigen Geräte verzeichnet sein. Auf knapp sechs Seiten hat das Ministerium verschiedene Kategorien von Elektronikartikeln zusammengefasst. Erst Anfang Oktober wurden weitere aufgenommen: Beispielsweise E-Gitarren oder Heimkinoanlagen sind jetzt förderfähig.

Eine weitere Einschränkung bezieht sich auf die Unternehmen, die die Geräte reparieren sollen. Um vom Bonus zu profitieren, dürfen die Geräte nur bei bestimmten Betrieben instandgesetzt werden. In den großen Städten wie Leipzig oder Dresden verzeichnet die Liste des Ministeriums viele Adressen. Aber beispielsweise in Wurzen und Markkleeberg ist ein einziges teilnehmendes Unternehmen zu finden. Andere größere Orte fehlen ganz.

Maximal 200 Euro Förderung

Der Reparaturbonus greift zudem erst bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 75 Euro. Die Kosten werden zudem nicht komplett übernommen. Die Förderung beträgt 50 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Darüber hinaus wird der Bonus erst im Nachhinein bezahlt. Das bedeutet: Zunächst müssen die Sächsinnen und Sachsen die Kosten selbst auslegen. Dann können sie einen Antrag auf Erstattung auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank stellen.

Laut Umweltministerium soll die Auszahlung des Bonus aber „innerhalb weniger Tage ermöglicht werden“. Das Geld wird nur für Arbeiten gezahlt werden, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie durchgeführt wurden.

Pilotprojekt in Leipzig

Für den Reparaturbonus stehen in diesem und im kommenden Jahr jeweils 1,25 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit. Ein Pilotprojekt in Leipzig, das den Bonus testete, hat gezeigt, dass die Nachfrage durchaus hoch ist. Sachsen verdreifachte damals das Budget kurzfristig, ansonsten hätte es binnen weniger Tage beendet werden müssen.

Auch in Thüringen, das den Bonus mehrfach erprobt hat, war das Interesse der Bürgerinnen und Bürger hoch. Dort wurde allerdings weniger Geld gezahlt: Es gab maximal 100 Euro vom Land. Im Gegensatz zu Sachsen sind in Thüringen auch Ersatzteile nicht förderfähig.

Sachsens Umweltminister lobte den Reparaturbonus bereits nach dem Modellprojekt in Leipzig: „Er hat Abfall reduziert und wichtige Rohstoffe gespart. Jedes Produkt, das repariert statt weggeworfen wird, ist ein Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz.“ Wenn Handys, Fahrräder, Haushaltsgeräte oder Textilien repariert würden, profitierten Handwerkerinnen und Handwerker vor Ort davon.

LVZ

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