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Neues Vergabeverfahren für landwirtschaftliche Flächen in Leipzig bevorzugt ökologische und regionale Konzepte: Eine Gesamtkonzeption zur Landwirtschaft im Stadtgebiet wird vorgestellt.

Neue Vergabeverfahren für landwirtschaftliche Flächen in Leipzig

Dass auch auf Leipziger Stadtgebiet Landwirtschaft nicht mehr so betrieben werden kann wie bisher, das haben die trockenen und heißen Jahre seit 2018 deutlich gezeigt. Weshalb der Stadtrat die Verwaltung im Jahr 2020 beauftragte, ein neues Vergabeverfahren für die landwirtschaftlichen Flächen der Stadt zu entwickeln, in dem Interessenten mit ökologischen und regionalen Konzepten bevorzugt werden. Das Liegenschaftsamt hat das Konzept jetzt vorgelegt.

„Seit 2019 gibt es zahlreiche Anträge zur Förderung der Biolandwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig. Nach verwaltungsseitiger Prüfung und Abstimmung zu den gestellten Anträgen wurde unter Bezugnahme auf die in den Anträgen enthaltenen und zusätzlicher Themen die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption unter dem Titel ‚Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig‘ vorgeschlagen. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte in der Ratsversammlung am 22.01.2020“, geht das Liegenschaftsamt auf die gestellte Aufgabe ein, die schon im Vorfeld – wie es scheint – eine Menge Arbeit machte.

Denn die Kriterien sollten ja nachvollziehbar sein und möglichen Interessenten einen Leitfaden geben, welche Art Landwirtschaft in Leipzig besonders erwünscht ist. So gibt es für Betriebe mit ökologischer Wirtschaftsweise ebenso mehr Bewertungspunkte wie für „Solidarische, ökologische Landwirtschaft“, die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf allen Flächen und die regionale Vermarktung der Produkte.

Die Sorge um die Bodenfruchtbarkeit wurde ebenfalls berücksichtigt. Die SPD-Fraktion hatte den zunehmenden Verlust der Bodenfruchtbarkeit thematisiert. Das Liegenschaftsamt versuchte jedoch, diese Sorge im Juni zu entkräften. Es stellte fest, dass die Beurteilungen von materiellen und ökologischen Wertverlusten auf der derzeitigen Datengrundlage nicht darstellbar bzw. messbar seien. Dennoch könnten materielle und ökologische Wertverluste grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Um die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern, ist eine Bodenuntersuchung zu Beginn und alle sechs Jahre vorgesehen. Darüber hinaus sind in dem neuen Vergabekonzept der Einsatz von Klärschlamm, gentechnisch modifiziertem Saatgut sowie Tierfutter verboten.

Auch naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Vorgaben sollen bei der Vergabe der Flächen berücksichtigt werden. Bauern sollen verstärkt als Landschaftspfleger agieren und Maßnahmen wie Wasserrückhalt, Baumstreifen gegen Winderosion und die Anlage artenreicher Randstreifen, Wiesen und Gehölze umsetzen.

Die Stadt Leipzig hat 2022 mit Pachtverträgen insgesamt 355.000 Euro eingenommen. Aufgrund der Umstellung auf Bio-Landwirtschaft bei den neuen Pächtern rechnet die Stadt vorerst mit geringeren Einnahmen. Mit dem neuen Vergabekonzept erhält die Stadt jedoch ein Instrument, um nachhaltige, klima- und umweltschonende Landwirtschaft auf stadteigenen Flächen zu fördern.

Nicht alle städtischen Flächen stehen sofort zur Neuverpachtung zur Verfügung. So wurden die Stadtgüter Mölkau und Graßdorf im Jahr 2002 verkauft, allerdings wurden die Landwirtschaftsflächen für eine Laufzeit von 30 Jahren weiterhin von der Stadt Leipzig verpachtet. Für das Schloss Gundorf und seinen Pferdehof wurde im Jahr 1995 ein Erbbaurecht für 99 Jahre bestellt. Die direkt an das Schloss angrenzenden Weideflächen und Wiesen sind durch die Stadt Leipzig für 30 Jahre verpachtet. Das Fortbestehen und die weitere wirtschaftliche Betreibung der Stadtgüter Mölkau und Graßdorf sowie des Schlosses Gundorf mit Pferdehof hängen von der langfristigen Verfügbarkeit der verpachteten Flächen ab.

Die Ausschreibungen für die Flächen sollen nach und nach erfolgen. Nach einer sechswöchigen Ausschreibungsphase werden die eingegangenen Pachtangebote anhand der Vergabekriterien und Standorteinschätzungen bewertet. Anschließend werden Vertragsverhandlungen mit den Erstplatzierten geführt. Ab dem Pachtjahr 2024/2025 gelten dann die neuen Ausschreibungskriterien für stadteigene landwirtschaftliche Nutzflächen.

Aufgrund von zeitlichen, organisatorischen und personellen Gründen können jedoch nicht alle Flächen ausgelaufener Landpachtverträge sofort neu ausgeschrieben werden. Daher wird eine Verlängerung von einem Jahr erforderlich sein.

Quelle: Leipziger Internet Zeitung

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