Verkehr

Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Ordnungsamt zieht Bilanz

Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Ordnungsamt zieht Bilanz

Seit Oktober 2020 ist in mehr als 10.380 Bussen und Straßenbahnen die Maskenpflicht kontrolliert worden. Wie aus der Statistik des Ordnungsamts hervorgeht, trugen 5.700 Fahrgäste keine Maske. Mehr als 5.930 Fahrgäste trugen den erforderlichen Schutz falsch oder unsachgemäß. 576 Personen konnten eine ärztliche Bescheinigung für die Befreiung von der Maskentragepflicht vorweisen. In 1.298 Fällen wurde ein Verwarngeld erhoben oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt.

Durch Leipzigs Stadtordnungsdienst waren beginnend ab dem 19. Oktober 2020 bis 8. Januar 2023 regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Maskentragepflicht in Bus und Bahn durchgeführt worden. Gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben sensibilisierten Mitarbeitende der Stadtverwaltung Fahrgäste für die Maskenpflicht und prämierten gemeinsam mit dem Konsum Leipzig in einem Wettbewerb den schönsten Mund-Nasenschutz. Im Laufe der Pandemie waren nur noch medizinische und FFP2-Masken zugelassen. In den Straßenbahnen und Bussen informierten die Leipziger Verkehrsbetriebe über Ansagen sowie Aufkleber sowie an Haltestellen mittels Aushang.

Neben den genannten Sanktionsmaßnahmen wurden Gespräche und Belehrungen durchgeführt und in der Anfangszeit eine Maske ausgehändigt. Zusätzlich zur Maskenpflicht waren im Zeitraum vom November 2021 bis März 2022 die erforderlichen 3-G-Nachweise geprüft worden. In dem Zusammenhang wurden allein über 43.600 Fahrgäste kontrolliert.

Herausforderung für Fahrgäste, Mitarbeitende und Ticketkontrolleure

Die Maskentragepflicht im ÖPNV und die damit verbundenen Kontrollen wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes, zeitweise gemeinsam mit Ticketkontrolleuren der Leipziger Verkehrsbetriebe und dem Polizeivollzugsdienst, durchgeführt. Die temporären Regeländerungen waren eine Herausforderung für Fahrgäste, Mitarbeitende und Ticketkontrolleure gleichermaßen: Die Regelungen reichten von einer Stoffmaske über eine medizinischen Mund-Nasenbedeckung bis hin zur FFP2-Maske. Zeitweise galt auch in den Haltestellenbereichen die Maskenpflicht. Es folgten Anpassungen zur Maskenart und die Pflicht eines 3-G-Nachweises.

Auch wenn mehrheitlich die Kontrollen begrüßt wurden, gab es auch Fahrgäste, die offen ihre Ablehnung gegen die Corona-Schutz-Regeln allgemein und für den ÖPNV im Besonderen gegenüber dem Kontrollpersonal nicht nur verbal zum Ausdruck brachten. In der Folge mussten Strafanzeigen gestellt und in wenigen Ausnahmefällen der Polizeivollzugsdienst zur Unterstützung angefordert werden.

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