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Kostenpflichtig: Leipzig – Polizei wertet Fahrtenschreiber des mutmaßlichen Schleuser-Lkws aus

Leipzig: Polizei wertet Fahrtenschreiber des mutmaßlichen Schleuser-Lkws aus

Woher kam der Lkw, auf dessen Ladefläche sechs Menschen aus Eritrea zufällig nahe Taucha entdeckt wurden? Die Polizei wertet die Fahrtenschreiber des Lkw aus, um diese Frage zu klären. Die Personen werden nun befragt.

Leipzig. Nach der Entdeckung von sechs Geflüchteten auf der Ladefläche eines Lkw am Mittwoch laufen die Ermittlungen. Dazu gehört auch, dass die Autobahnpolizei die Fahrtenschreiber des Lastwagens auswertet, um herauszufinden, wo der Lkw seine Fahrt begann und welche Route er nahm. Das teilte die Bundespolizei der LVZ am Donnerstag mit.

Alle sechs Personen haben inzwischen jeweils einen Asylantrag gestellt. Ersten Erkenntnissen zufolge stammen die vier Männer (17, 23, 25 und 42 Jahre) und zwei Frauen (22 und 24 Jahre) aus Eritrea. Sie befinden sich nun in einer Erstaufnahmeeinrichtung, hieß es. Alle seien „wohlauf“, bestätigte eine Sprecherin.

Vernehmungen der Asylsuchenden

In den nächsten Tagen werden die Vernehmungen der sechs Asylsuchenden mithilfe eines Dolmetschers stattfinden, hieß es weiterhin von der Bundespolizei. Dabei werde unter anderem versucht zu klären, wie die Flucht ablief und wo sie in den Lkw zugestiegen waren. Unklar sei derzeit auch, ob die Geflüchteten möglicherweise in einem familiären Verhältnis zueinander stehen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt unterdessen wegen der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts gegen die sechs Eritreer.

Ermittlungen gegen den Lkw-Fahrer

Weiterhin laufen die Ermittlungen gegen den 41-jährigen Fahrer des Lastwagens wegen möglicher Schleusung. Zuletzt hieß es vonseiten der Bundespolizei, der Mann habe die winkenden Hände der Geflüchteten durch ein Loch in der Lkw-Plane etwa zeitgleich zu dem Autofahrer gesehen, der schließlich die Polizei informiert hatte. Möglicherweise hatte er also nicht gewusst, dass sich Personen auf seiner Ladefläche befanden. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu bisher nicht.

Entscheidung über Asylanträge beim Bundesamt

Ob den Asylanträgen der Eritreer stattgegeben wird, obliegt nun dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Unter den Geflüchteten befand sich auch ein 17-Jähriger, der – sofern keiner der weiteren Geflüchteten ein Elternteil ist – als unbegleiteter Minderjähriger zunächst von einem Jugendamt in Obhut genommen werden müsste. Das konnte jedoch bisher nicht offiziell bestätigt werden.

Quelle: LVZ

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