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Kita- und Schulschließungen abwenden: Landkreis Nordsachsen kämpft gegen überschrittene Corona-Inzidenz

Corona – Inzidenz überschritten

Quasi in letzter Sekunde versucht der Landkreis, Schul- und Kita-Schließungen in Nordsachsen zu verhindern. Der Inzidenzwert lag zuletzt fünf Tage über 100. Nun liegt das letzte Wort beim Kultus- und beim Sozialministerium.

Nordsachsen. Der Landkreis Nordsachsen hat seit 1. März 2021 an fünf Tagen in Folge den Inzidenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Die aktuell gültige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen schreibt für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe vor, dass damit die Präsenzbeschulung und Kindertagesbetreuung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem 8. März unzulässig ist. Die oberste Schulaufsichtsbehörde, das Kultusministerium, könnte aber in Abstimmung mit der obersten Landesgesundheitsbehörde, dem Sozialministerium, eine solche Schließung abwenden.

Hintergrund

Die steigenden Infektionszahlen im Landkreis Nordsachsen haben dazu geführt, dass die Inzidenz nun seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Schul- und Kita-Betrieb in der Region. Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen dürfen Schulen und Kindertagesstätten ab dem 8. März in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Inzidenz über 100 keine Präsenzbeschulung oder -betreuung mehr durchführen.

Entscheidungsbefugnis beim Kultus- und Sozialministerium

Obwohl die Schließung von Schulen und Kitas bei einer Inzidenz über 100 laut der aktuellen Verordnung verpflichtend ist, besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Sozialministerium eine solche Schließung abwenden kann. Die endgültige Entscheidung liegt also bei diesen beiden Ministerien. Sie können die aktuelle Lage bewerten und gegebenenfalls Ausnahmen oder alternative Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens treffen.

Begründung für mögliche Ausnahmen

Eine mögliche Begründung für Ausnahmen oder alternative Maßnahmen könnte beispielsweise die genaue Analyse des Infektionsgeschehens und der Infektionsketten sein. Wenn die Infektionen auf bestimmte Schulen oder Kitas begrenzt sind und keine größere Ausbreitung zu befürchten ist, könnten gezielte Maßnahmen wie Tests, Quarantäne oder andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Bildung

Die Entscheidung über Schul- und Kita-Schließungen in Nordsachsen steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und dem Recht auf Bildung. Es müssen alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, um eine angemessene Entscheidung zu treffen. Neben der Bewertung des Infektionsgeschehens spielen auch Überlegungen zur psychischen und sozialen Entwicklung der Kinder eine bedeutende Rolle.

Fazit

Der Landkreis Nordsachsen bemüht sich intensiv, Schul- und Kita-Schließungen abzuwenden, obwohl der Inzidenzwert seit fünf Tagen über 100 liegt. Die endgültige Entscheidung darüber, ob es zu Schließungen kommt oder nicht, liegt beim Kultus- und beim Sozialministerium. Diese können Ausnahmen oder alternative Maßnahmen prüfen und umsetzen, um den Schul- und Kita-Betrieb aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Infektionsgeschehen einzudämmen.

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