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Gezi-Prozess in der Türkei: Acht Angeklagten dürfen das Land nicht verlassen

Istanbul. Ein Istanbuler Gericht hat acht Angeklagten im sogenannten Gezi-Prozess Reiseverbote auferlegt. Dies ergab sich aus einer Gerichtsentscheidung, die der deutschen Presseagentur am Montag vorgelegt wurde. Es gibt „dringenden Verdacht“, hieß es zu rechtfertigen. Die Ausreiseverbote wurden daher bereits am Donnerstag verhängt.

Die insgesamt neun Angeklagten des Prozesses – darunter der inhaftierte Kulturförderer Osman Kavala – wurden im Februar 2020 zunächst wegen Vorwürfen eines Putschversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten im Jahr 2013 freigesprochen. Ein Berufungsgericht hatte die Freispruch vor mehr als einer Woche und entschied, dass der Fall wieder eröffnet werden musste.

Das Istanbuler Gericht legte den neuen Gerichtstermin am 21. Mai fest. Zu den Angeklagten gehörten neben Kavala auch die Architektin Mücella Yapici und die Expertin für frühkindliche Bildung Yigit Aksakoglu.

Gezi protestiert gegen Erdogans autoritäre Politik

Kavala ist seit November 2017 im Gefängnis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) ordnete seine Freilassung im Dezember 2019 an, blieb jedoch wegen eines neuen Haftbefehls im Gefängnis. Ein weiterer Prozess gegen Kavala wird am Freitag fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der politischen oder militärischen Spionage sowie eines Putschversuchs im Zusammenhang mit dem Putschversuch im Juli 2016.

Die friedlichen Gezi-Proteste im Sommer 2013 richteten sich zunächst gegen die Entwicklung des Gezi-Parks im Zentrum von Istanbul. Sie dehnten sich zu landesweiten Demonstrationen gegen die autoritäre Politik des damaligen Premierministers und jetzt des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus. Die Regierung unterdrückte die Proteste brutal.

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