Dresden. Deutschland sucht den Impfpass! Dieser Slogan ist aus einer Informationskampagne bekannt, löst aber beim Allgemeinarzt Klaus Lorenzen nur ein zerknirschtes Lächeln aus.
„Irgendwie ist das Sprichwort lustig – aber es ist auch traurig“, sagt der Hausarzt aus Langebrück bei Dresden. Denn Lorenzen weiß aus Erfahrung, wie schwierig es sein kann, alte Impfdaten zurückzubekommen – und dass dieser Aufwand manchmal vergeblich ist.
„Es ist ein persönliches Dokument, das nicht verloren gehen sollte“, sagt Lorenzen über die Impfbescheinigung. Aber genau das passiert oft genug. Einige suchen beim Umzug nach Impfkarten. Andere vergessen, dass sie es in einem Safe aufbewahrt oder in ihre Familienchronik aufgenommen haben. Der Hausarzt sagt, er habe sich daran gewöhnt, Patienten ohne Impfpass darauf aufmerksam zu machen, dass andere seiner Patienten am Ende des Tages den Impfpass hatten.
Ergänzungen sind möglich – sofern die Daten verfügbar sind
Natürlich kann ein Hausarzt auch eine neue Impfkarte ausstellen. Mit Zustimmung des Patienten kann er auch beim vorherigen Hausarzt entsprechende Patientendaten anfordern. „Wenn wir Glück haben, sind die Impfdaten enthalten“, sagt Lorenzen, stellvertretender Vorsitzender der Saxon Family Doctors Association. Diese Daten könnten dann dem neuen Impfpass hinzugefügt werden.
Es funktioniert besonders gut für junge Erwachsene, die zu einem Hausarzt wechseln, da der Kinderarzt normalerweise die vollständige Impfgeschichte im System hat, sagt Lorenzen.
Ärzte müssen mindestens zehn Jahre lang Aufzeichnungen führen
In der Regel sind Ärzte verpflichtet, mindestens zehn Jahre lang allgemeine Krankenakten über Patienten zu führen. Das Problem: Einige wichtige Impfungen wurden vor viel längerer Zeit durchgeführt. Und wer weiß noch, ob und wann und gegen was sie in den 1980er oder 1990er Jahren geimpft wurden? „Wenn ich keine Dokumente habe und sie nicht mehr finden kann, sollte ich tatsächlich eine weitere Grundimpfung durchführen“, sagt Lorenzen. Erfrischen ist nicht genug.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) rät ebenfalls: Wenn keine Informationen über Impfungen vorliegen, die für den Patienten empfohlen – dh angezeigt – werden, sollten sie erfunden werden. „Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt.“
Digitale Lösungen könnten helfen
Die Anfang des Jahres veröffentlichte E-Patientenakte könnte helfen: Ab 2022 können Krankenversicherte dort auch ihre Impfdaten elektronisch speichern. Dies bedeutet, dass diese Informationen in keinem Feld mit Ihrem Reisepass mehr verschwinden können. Einige Krankenkassen bieten bereits eine E-Impfbescheinigung an.
Der digitale und elektronisch speicherbare Impfpass steckt „leider noch in den Kinderschuhen“, sagt Klaus Lorenzen. Ein Problem dabei ist, dass jede Arztpraxis einen separaten Kauf eines zusätzlichen Impfmoduls zur Verwendung zusammen mit dem Praxismanagementsystem erfordert.
Wie ist es eigentlich mit der Covid-19-Impfung?
Laut Lorenzen erhalten Patienten mit einer Covid-19-Impfung derzeit immer eine Impfbescheinigung. Dies ist ein A4-Blatt Papier, auf dem die erste und die zweite Impfung gegen das Virus bestätigt werden. Lorenzen, der bereits in Pflegeheimen gegen Covid-19 geimpft hat, trägt dies auch immer in den Impfpass ein – wenn der Patient es findet.
Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium „ist die Corona-Impfung wie jede andere Impfung auf der Impfkarte oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.“ Dies entspricht den Anforderungen an die Impfdokumentation im Infektionsschutzgesetz.