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Personalplanung an Musikschule neu ausgerichtet

Personalplanung an Musikschule neu ausgerichtet

Die Stadt Leipzig ändert ihre Strategie der Personalplanung an der Musikschule „Johann Sebastian Bach“: Künftig sollen Honorarlehrkräfte an der Einrichtung die Ausnahme bilden, das Angebot einer Festanstellung soll der Normalfall werden. Das geht aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters hervor.

Angebot zur Tarifbeschäftigung ab 2024

Stimmt der Stadtrat zu, werden im ersten Schritt ab dem neuen Schuljahr 2023/24 für alle selbstständigen Beschäftigungsverhältnisse Sozialversicherungsbeiträge durch die Musikschule abgeführt. Für 2024 sollen dann alle Honorarlehrkräfte das Angebot erhalten, nach Tarif im öffentlichen Dienst beschäftigt werden zu können. Damit übertrifft die Stadtverwaltung die Vorgaben des Bundessozialgerichts aus dessen Urteil vom vergangenen Jahr.

Am 28. Juni 2022 hatte das Gericht im Falle einer selbstständigen Musikschullehrerin geurteilt, dass sie als Honorarkraft fest in den Betriebsablauf eingebunden sei, es sich faktisch um eine abhängige Beschäftigung handele und daher Sozialversicherungsbeiträge für sie abzuführen seien. Eine Pflicht zur Tarifbeschäftigung ergibt sich aus diesem Urteil nicht. Die Stadt Leipzig geht diesen Weg freiwillig und stellt für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 250.000 Euro dafür bereit.

Schritt zur Gleichbehandlung

„Wir schätzen die Arbeit der Honorarlehrkräfte an der Musikschule sehr und freuen uns, dass wir ihnen nun ein festes Beschäftigungsverhältnis nach Tarif anbieten können. Dies bedeutet Sicherheit für die Lebensplanung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie für die Personalplanung der Schule und ist ein großer Schritt in Sachen Gleichbehandlung am Arbeitsplatz“, sagt Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke.

Mit der Änderung für 2024 sollen 36 Vollzeitstellen in der Musikschule geschaffen werden. Dadurch erhofft sich die Verwaltung zugleich einen reibungsloseren Betriebsablauf für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler.

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