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FFH-Verträglichkeit des forstlichen Betriebsplanes wird geprüft

FFH-Verträglichkeit des forstlichen Betriebsplanes wird geprüft

Die Stadt Leipzig möchte die die forstliche Bewirtschaftung des Auwalds auf seine FFH-Verträglichkeit prüfen lassen.

Wie aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervorgeht, wird sich das Gutachten des Hellriegel-Instituts über einen Zeitraum von zwölf Monaten vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 erstrecken. Über die EU-weiten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien (FFH) ist der Leipziger Auwald besonders geschützt.

„Ziel des Vorhabens ist es, einen hohen naturschutzfachlichen Standard der forstlichen Planungen sicherzustellen“, erläutert Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. „Der Stadtforst ist Erholungsort, Ausflugsziel und trägt zur Verbesserung der Umweltqualität bei – als Ökosystem soll er analysiert werden, um die darin lebenden Tiere und Pflanzen besser schützen und erhalten zu können.“

Abgleich zwischen Landes- und EU-Vorgaben

Die beauftragte Leistung dient als Vorarbeit für die Umsetzung der neuen Forsteinrichtung des Freistaats. Wird festgestellt, dass geplante Maßnahmen nicht FFH-verträglich sind, erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen eine Überarbeitung und Anpassung der geplanten Maßnahmen, bis die FFH-Verträglichkeit hergestellt ist.

Schwerpunkt der Analyse für knapp 46.000 Euro ist der in Überarbeitung befindliche FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und das SPA-Gebiet „Leipziger Auwald“. Als Arbeitsgrundlage dienen Kartierungen der besonders geschützten Arten.

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