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21-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Ulm. Ein 21-Jähriger wurde vor dem Landgericht Ulm wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2020 in Geislingen (Bezirk Göppingen) einen 31-Jährigen mit neun Messerwunden getötet hatte. Das Opfer erlitt ebenfalls einen Stich ins Herz und war sofort tot.

Dem fatalen Streit ging im Mai 2020 ein Streit zwischen den beiden Männern in einer Wohngemeinschaft in Süßen im Landkreis Göppingen voraus. Der genaue Hintergrund des Streits blieb auch vor Gericht unklar. Als sich die beiden Männer im Juni 2020 in Geislingen wieder trafen, einigten sie sich auf einen Faustkampf. Als der Angeklagte zu scheitern drohte, zog er ein Messer und stach neunmal auf seinen Gegner ein. Wegen dieser heimtückischen Praxis verurteilte ihn das Gericht wegen Mordes, nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft um eine lebenslange Haftstrafe gebeten hatte.

Der Angeklagte erstach, weil er das Opfer töten wollte – und das vom ersten Stich an, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter während des Urteils. Der Verteidiger des Mannes hatte eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Haftstrafe von 13 Jahren gefordert.

Der beschuldigte 32-Jährige muss sich für die Beihilfe zum Totschlag verantworten

Ein 32-jähriger Mann, der ebenfalls beschuldigt wurde, musste sich für die Beihilfe zum Totschlag verantworten. Er soll die Freundin des 21-Jährigen daran gehindert haben, die beiden Gegner während des Streits zu trennen. Das Gericht sah keine Beweise dafür. Darüber hinaus begründete der vorsitzende Richter den Freispruch damit, dass nicht ersichtlich sei, was sich in der Tat geändert habe. Das Opfer starb sofort an den Messerwunden. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mitschuld an gefährlichen Körperverletzungen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt.

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