Mietpreisbremse in Sachsen: Verlängerung bis 2027 – Was bedeutet das für Sie?

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Sachsen plant die Verlängerung der Mietpreisbremse in Leipzig bis 2027, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

Sachsen plant die Verlängerung der Mietpreisbremse in Leipzig bis 2027, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.
Sachsen plant die Verlängerung der Mietpreisbremse in Leipzig bis 2027, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

Mietpreisbremse in Sachsen: Verlängerung bis 2027 – Was bedeutet das für Sie?

In Sachsen wird die Mietpreisbremse für die Städte Leipzig und Dresden voraussichtlich bis Mitte 2027 verlängert. Die sächsische Staatsregierung hat einen entsprechenden Entwurf für eine neue Mietpreisbegrenzungsverordnung zur Anhörung freigegeben. Der aktuelle Regelung, die Ende 2025 ausläuft, sollen somit 1,5 Jahre hinzugefügt werden, sodass die angepassten Regeln bis zum 30. Juni 2027 gelten würden. In Leipzig und Dresden ist es derzeit zulässig, dass Mieten bei neuen Mietverträgen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, was die Mietpreisbremse zu einer wichtigen Maßnahme für den Mieterschutz macht.

Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) bezeichnete die Situation auf dem Wohnungsmarkt in beiden Städten als “angespannt”. Besonders wichtig sei die Mietpreisbremse, um sowohl Mieterschutz als auch den Schutz von Eigentümern zu gewährleisten. Gleichzeitig unterstrich Kraushaar, dass diese Regelung “keine Dauerlösung” sei und betonte die Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen, um den Wohnungsbau in der Region zu fördern.

Förderung des Wohnungsbaus

Um die angespannte Marktlage langfristig zu verbessern, plane die Landesregierung, verstärkt in den Wohnungsbau zu investieren. In diesem Jahr seien bereits über 50 Millionen Euro für neue Sozialwohnungen bewilligt worden. Zudem würden 140 Millionen Euro in die Sanierung von bestehenden Wohnungen mit bezahlbaren Mieten fließen. Für den Bau oder Erwerb und die Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum sind innerhalb der nächsten zwei Jahre knapp 90 Millionen Euro eingeplant. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, dem Wohnungsmangel und den steigenden Mieten entgegenzuwirken.

Ein externes Gutachten zur Lage des Wohnungsmarktes in Sachsen wird in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse, die bis zum Spätsommer 2026 erwartet werden, sollen als Grundlage für eine Entscheidung dienen, ob und in welchem Umfang die Mietpreisbremse weiterhin notwendig ist. Zudem wurde die Kappungsgrenzen-Verordnung, die Erhöhungen in laufenden Mietverträgen regelt, kürzlich bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Diese Regelung sieht vor, dass Mieterhöhungen von bisher 20 auf 15 Prozent reduziert wurden, was die Belastung für bestehende Mieter verringern soll.

Kritik an der Politik

Die Ankündigung zur Verlängerung der Mietpreisbremse stößt jedoch auf Kritik von politischer Seite. Die Grünen bemängeln, dass Sachsen die bestehenden Verlängerungsmöglichkeiten nicht vollständig ausschöpfe, während der Bund eine Verlängerung bis 2029 ermögliche. Die Linke fordert sogar Sanktionen gegen Eigentümer, die sich nicht an die Vorgaben halten, sowie die Einführung eines bundesweiten Mietendeckels. Diese verschiedenen Standpunkte reflektieren die anhaltenden Spannungen und Sorgen um die Wohnsituation in Sachsen und insbesondere in den betroffenen Städten.

Die Staatsregierung hat die Anhörung von Verbänden und zuständigen Stellen zum Verordnungsentwurf bereits initiiert. Nach dieser Prüfung könnte ein angepasster Entwurf ins Kabinett gebracht werden, um ihn zu erlassen und daraus resultierende Maßnahmen einem breiteren Publikum bekannt zu machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die anhaltende Problematik auf dem Wohnungsmarkt in Sachsen, insbesondere in den Städten Leipzig und Dresden, sowohl durch regulatorische Maßnahmen als auch durch nachhaltige Investitionen angegangen werden muss. Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die zukünftige Wohnsituation in dieser Region.