Traumwohnung mit Keller! Unabhängige Mietverträge jetzt möglich

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Entdecken Sie die aktuellen Mietverträge in Knautkleeberg-Knauthain: rechtliche Aspekte zur Vermietung von Kellerabteilen und Wohnungen.

Entdecken Sie die aktuellen Mietverträge in Knautkleeberg-Knauthain: rechtliche Aspekte zur Vermietung von Kellerabteilen und Wohnungen.
Entdecken Sie die aktuellen Mietverträge in Knautkleeberg-Knauthain: rechtliche Aspekte zur Vermietung von Kellerabteilen und Wohnungen.

Traumwohnung mit Keller! Unabhängige Mietverträge jetzt möglich

Am 2. Oktober 2025 wird in Leipzig eine attraktive Wohnung zur Vermietung angeboten. Diese Wohnung ist nicht nur gut geschnitten, sondern bietet auch eine umfassende Ausstattung, die potenzielle Mieter anspricht. Zu den Highlights gehören ein geräumiges Badezimmer mit Fenster und Duschbadewanne sowie eine praktische Einbauküche mit ausreichend Platz zum Kochen. Die Wohnräume sind mit Laminat ausgelegt, während die Küche und das Badezimmer mit Fliesen versehen sind. Ein gelungenes Raumkonzept sorgt dafür, dass die Wohnung hell und einladend wirkt. Insbesondere die großzügige Diele bietet Platz für Garderobe und Schuhschrank.

Eine besondere Erwähnung verdient das eigene Kellerabteil, das zur Wohnung gehört. In den letzten Monaten hat sich ein neues juristisches Thema rund um Kellerabteile entwickelt, das für Vermieter und Mieter gleichermaßen von Interesse ist. In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die Vermietung eines Kellerabteils auch separat vom Wohnraum erfolgen kann. So können Vermieter sowohl für die Wohnung als auch für das entsprechende Kellerabteil eigenständige Mietverträge abschließen. Dies könnte für viele Vermieter eine interessante Möglichkeit darstellen, insbesondere in Anbetracht der geltenden Mietpreisbremse, die nur für Wohnräume relevant ist. Insbesondere jetzt, da die Mietpreise in städtischen Gebieten unter Druck stehen, können solche Regelungen die Gewinnmöglichkeiten verbessern.

Kellerabteile als separate Mietobjekte

Das Thema der getrennten Vermietung von Kellerabteilen wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs am 5. Juli 2023 maßgeblich beeinflusst. Der BGH stellte fest, dass die Mietpreisbremse nicht für Kellerabteile gilt, was neue Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter eröffnet. Im konkreten Fall lag ein Wohnraum-Mietvertrag über 850 Euro kalt und eine Kellernutzungsvereinbarung über 79 Euro monatlich vor. Solche separaten Verträge können potenziell eine wesentliche Rolle in der Mietgestaltung spielen, da sie den Wohnraummietvertrag nicht beeinflussen und somit Von der Mietpreisbremse unberührt bleiben.

Es wird erwartet, dass diese Rechtslage auch in anderen Bereichen, wie etwa der Vermietung von Garagen oder Stellplätzen, Anwendung findet. Mit der Möglichkeit, durchschnittliche Preissteigerungen anzuwenden, kann das Nutzungsentgelt für Keller ab etwa 2,5 % jährlich steigen, was für Vermieter eine langfristige Planungssicherheit darstellt. Der Bundesgerichtshof betonte gleichzeitig, dass die unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Laufzeit und Kündigungsfristen zwischen den Mietverträgen entscheidend für die Unabhängigkeit der Mietverhältnisse sind. Diese Flexibilität könnte sich als vorteilhaft für Vermieter erweisen, die den Anforderungen des Marktes gerecht werden möchten.

Die attraktive Wohnung in Leipzig, mit ihrer umfassenden Ausstattung und der Möglichkeit, ein separates Kellerabteil zu vermieten, präsentiert sich somit als ein interessantes Angebot in der aktuellen Wohnlandschaft.

Interessierte können weitere Details zur Wohnung unter wohnglueck.de nachlesen. Informationen zur rechtlichen Lage bezüglich Kellerabteilen sind unter hausundgrund-verband.de zu finden.