Leipzig: Bundesgericht prüft umstrittenes Verbot von Compact-Magazin

Leipzig: Bundesgericht prüft umstrittenes Verbot von Compact-Magazin
Leipzig, Deutschland - Heute steht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fokus, da es über das umstrittene Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ verhandelt. Dieses Verbot wurde im Juli 2024 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ausgesprochen, die das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnete. Der Beschluss führte zur sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots. Nach dem Verbot führten Durchsuchungen zu Beschlagnahmungen von Datenträgern und Exemplaren der Publikation, während die Webseiten des Magazins gesperrt wurden, berichtete Welt.
Das Bundesverwaltungsgericht begann heute um 10 Uhr mit der Prüfung der Rechtfertigung des Verbots. Im Laufe der Verhandlung äußerte der 6. Senat des Gerichts Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Die Richter hören sowohl die Argumente der Bundesregierung als auch die des „Compact“-Teams, welches gegen das Verbot geklagt hatte und um die Wiederherstellung der Publikationsrechte bat. Die mündliche Verhandlung ist für drei Tage angesetzt, wobei bereits zwei weitere Verhandlungstage für den 11. und 12. Juni vorgesehen sind.
Argumente und Bedenken
Das Bundesinnenministerium argumentiert, dass die Publikationen von „Compact“ potenziell gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen und zur Anstiftung zu Handlungen gegen diese Ordnung anregen könnten. Particular wird darauf hingewiesen, dass die Berichterstattung auf die Hetze gegen Jüdinnen und Juden sowie gegen Menschen mit Migrationsgeschichte abzielt. Die Behauptungen werden als umfassend und mit Beweismaterialien der Sicherheitsbehörden untermauert angesehen. Andererseits betont „Compact“, dass das Vereinsrecht nicht auf presserechtliche Erzeugnisse anwendbar sei, was eine zentrale Argumentationslinie in ihrer Klage darstellt, so Tagesschau.
In der Öffentlichkeit und unter Fachleuten, wie dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), wird die Entscheidung des Gerichts als wegweisend für die Meinungs- und Pressefreiheit betrachtet. Der DJV kritisierte das Verbot als politischen Schnellschuss und forderte eine umfassende Gesamtbetrachtung. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) äußerte ebenfalls Kritik an Faesers Vorgehen und forderte mildere Mittel, um mit dem Phänomen umzugehen.
Zukünftige Entscheidungen
Ob das Gericht am Ende der mündlichen Verhandlung ein Urteil fällen oder einen weiteren Termin ansetzen wird, bleibt unklar. Die endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren erwartet und die Prüfung der Legalität des Verbots könnte noch Zeit in Anspruch nehmen. Aktuell beobachten politische Akteure und Medien aufmerksam, wie sich diese juristische Auseinandersetzung entwickeln wird.
Der aktuelle Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Argumente des Ministeriums dabei verteidigt und weiterhin Bedenken gegenüber den Aktivitäten von „Compact“. Das Gericht hält die Verbotsverfügung formell für rechtmäßig, kann jedoch nicht abschließend beurteilen, ob die festgestellten Verstöße so gravierend sind, dass das Verbot als verhältnismäßig angesehen werden kann, so die letzten Informationen von Welt.
Details | |
---|---|
Ort | Leipzig, Deutschland |
Quellen |