Leipzigs Feuerwerk vor dem Aus? Naturschutz und Tierwohl im Fokus!

Am 21. Mai 2025 hinterfragten Anwohner und die Grünen den geplanten Feuerwerkseinsatz in Thekla wegen Tierschutzbedenken.
Am 21. Mai 2025 hinterfragten Anwohner und die Grünen den geplanten Feuerwerkseinsatz in Thekla wegen Tierschutzbedenken. (Symbolbild/Mein Leipzig)

Thekla, Deutschland - Am 21. Mai stellte die Leipziger Einwohnerin Alexandra Kühn zusammen mit den Grünen Fragen zu einem geplanten Feuerwerk, das am Bagger in Thekla stattfinden sollte. Im Rahmen dieser Einwohneranfrage wollte Kühn klären, wie die Stadt Leipzig beabsichtigt, Störungen brütender Vögel und anderer Tiere durch das Feuerwerk zu verhindern. Wie l-iz.de berichtet, verwies das Ordnungsamt auf das deutsche Sprengstoffrecht sowie auf die Rechte des Antragsstellers, was die Genehmigungsverfahren betrifft.

Das Thema Feuerwerke in geschützten Bereichen ist nicht neu. Ein generelles Verbot für Feuerwerke in Landschaftsschutzgebieten wäre nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz möglich, wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf das Feuerwerk, das am 16. Mai 2025 eingereicht wurde, stellte die untere Naturschutzbehörde bereits im März 2025 den Veranstalter über die naturschutzrechtlichen Hürden in Kenntnis.

Genehmigungen und Naturschutz

Das Ordnungsamt erklärte, dass eine Einzelfallprüfung notwendig sei, um die Berufsausübungsfreiheit des Feuerwerkers zu berücksichtigen. Jedoch dürfen Feuerwerke nur genehmigt werden, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen von geschützten Arten oder Schutzgebieten zu befürchten sind. Aufschlussreich ist die Tatsache, dass in den Jahren von 2022 bis 2025 in Naturschutzgebieten keine genehmigten Feuerwerke stattfanden. Die Zahl der genehmigten Feuerwerke in Landschaftsschutzgebieten sank von sieben im Jahr 2022 auf nur vier im Jahr 2024, wobei für 2025 lediglich ein Antrag registriert wurde.

Besonders bemerkenswert ist der Rückgang der genehmigten Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Landschaftsschutzgebieten, wo die Zahl von 14 im Jahr 2022 auf sieben im Jahr 2024 fiel. Auch für 2025 ist nur ein Feuerwerk in dieser Region gemeldet. Obwohl die Kleinmesse regelmäßig Feuerwerke im Landschaftsschutzgebiet veranstaltet, die ebenfalls Genehmigungen erhielten, erließ das Amt für Umweltschutz am 22. Mai eine Untersagungsverfügung für das geplante Feuerwerk im Landschaftsschutzgebiet.

Regelungen und Schutzmaßnahmen

Der Umgang mit Baum- und Gehölzbeständen unterliegt strengen Regelungen, die aus dem Arten- und Biotopschutz sowie dem Schutzgebietssystem resultieren. Diese Vorgaben sind unabhängig von kommunalen Baum- oder Gehölzschutzsatzungen. In der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September ist das Abschneiden oder Beseitigen von Gehölzen grundsätzlich verboten, wobei nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig sind. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Blütenangebot für Insekten zu sichern und die Brutplätze für Vögel zu erhalten, wie natur.sachsen.de veranschaulicht.

In Schutzgebieten sind die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen maßgebend. Bäume in nationalen und europäischen Schutzgebieten unterliegen besonderen Regelungen, die sicherstellen, dass die Interessen des Naturschutzes gewahrt bleiben. So müssen Projekte, die Auswirkungen auf „Natura 2000“-Gebiete haben, besonderen Regelungen unterliegen, um die Erhaltungsziele nicht zu gefährden. Diese Regelungen, die als Teil eines komplexen mehrschichtigen Systems des Umwelt- und Naturschutzrechts in Deutschland verstanden werden, orientieren sich sowohl an nationalen Gesetzen wie dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch an EU-Richtlinien, wie bpb.de erläutert.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen rund um Feuerwerke in Leipzig und die anhaltende Diskussion über den Schutz wild lebender Tiere, ist die Herausforderung für die Stadt, einen Ausgleich zwischen Freizeitgestaltung und Naturschutz herzustellen, weiterhin groß. Angesichts der strikten gesetzlichen Vorgaben bleibt es spannend zu beobachten, wie städtische Planungen und Umweltschutzinteressen in der Zukunft harmonisiert werden können.

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Ort Thekla, Deutschland
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