Ferienjobs in Sachsen: Wichtige Tipps für Schüler und Ärger vermeiden!

Sommerferien in Sachsen beginnen am 28. Juni 2025. Tipps für Ferienjobs, Arbeitsrecht und sichere Tätigkeiten für Jugendliche.
Sommerferien in Sachsen beginnen am 28. Juni 2025. Tipps für Ferienjobs, Arbeitsrecht und sichere Tätigkeiten für Jugendliche. (Symbolbild/ML)

Ferienjobs in Sachsen: Wichtige Tipps für Schüler und Ärger vermeiden!

Leipzig, Deutschland - Am 28. Juni 2025 beginnen die Sommerferien in Sachsen und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Zeit, um durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern und erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten. Die Nachfrage nach Ferienjobs steigt in dieser Zeit, doch es gibt einige wichtige Regelungen, die von den Jugendlichen und ihren Eltern beachtet werden sollten. Der DGB Sachsen gibt Tipps, wie man sicher und rechtlich einwandfrei in die Arbeitswelt eintaucht.

In Sachsen gibt es klare Vorgaben im Jugendarbeitsschutzgesetz, das die Arbeitsbedingungen für Kinder und Jugendliche regelt. So dürfen unter 15-Jährigen grundsätzlich keine Ferienjobs annehmen, es sei denn, sie verfügen über eine elterliche Zustimmung. Kinder ab 13 Jahren dürfen maximal zwei Stunden am Tag arbeiten, in der Landwirtschaft sogar bis zu drei Stunden.

Leichte Tätigkeiten sind erlaubt

Ferienjobs für Jugendliche müssen leichte Tätigkeiten umfassen. Beliebte Tätigkeiten sind unter anderem Gartenarbeit, Zeitung austragen, Kellnern oder Botengänge. Körperlich schwere oder gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche verboten. Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren haben bei der Arbeit etwas mehr Freiheiten. Sie dürfen maximal vier Wochen im Jahr arbeiten und bis zu acht Stunden pro Tag, solange sie zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt sind. Für 16-Jährige gibt es auch Ausnahmen, die es ihnen ermöglichen, bis 22 Uhr in Gaststätten zu arbeiten, jedoch nicht an Wochenenden, es sei denn, sie sind bei Sportveranstaltungen aktiv.

Darüber hinaus gelten für Jugendliche Ruhepausen: Nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeit müssen sie mindestens 30 Minuten pausieren, bei mehr als 6 Stunden sind es sogar 60 Minuten. Dennoch sollten Jugendliche immer auf den Erhalt eines schriftlichen Arbeitsvertrages bestehen, der ihre Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regelt, wie Radio Leipzig empfiehlt.

Rechtliche Aspekte und Zahlung

Die Regelungen zur Bezahlung sehen vor, dass nur jugendliche Arbeiter ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde haben. Für diejenigen, die jünger sind und ohne abgeschlossene Berufsausbildung arbeiten, gilt das Mindestlohngesetz nicht. Dennoch können Ferienjobber über 18 Jahre auch für geringfügige Beschäftigungen, die maximal 450 Euro im Monat betragen, 8,84 Euro pro Stunde erhalten. Steuerpflichtige Rückerstattungen sind möglich, wenn der monatliche Bruttolohn die Grenze von 750 Euro übersteigt.

Ein weiterer bedeutender Punkt ist der Unfallschutz. Schüler müssen wissen, dass sie während ihrer Ferienjobs sowohl in der Arbeitszeit als auch auf dem Weg zur Arbeit durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers geschützt sind. Bei möglichen Problemen mit dem Arbeitgeber, wie etwa Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze, empfehlen die Experten von DGB Sachsen, sich umgehend an die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter zu wenden. Arbeitgeber, die gegen die Gesetze verstoßen, riskieren empfindliche Geldbußen.

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OrtLeipzig, Deutschland
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