Baden-Württemberg: Wärmepläne und Klima-Coaching für alle Gemeinden!

Baden-Württemberg setzt auf Wärmeplanung und Klimaanpassung. Der neue Gesetzentwurf verpflichtet alle Kommunen zur Umsetzung bis 2028.
Baden-Württemberg setzt auf Wärmeplanung und Klimaanpassung. Der neue Gesetzentwurf verpflichtet alle Kommunen zur Umsetzung bis 2028. (Symbolbild/ML)

Baden-Württemberg: Wärmepläne und Klima-Coaching für alle Gemeinden!

Thekla, Deutschland - Am 2. Juli 2025 kündigt die Landesregierung von Baden-Württemberg umfassende Maßnahmen zur Wärmewende und zum Klimaschutz an. Ein neuer Gesetzentwurf, der am 24. Juni 2025 beschlossen wurde, verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, Wärmepläne sowie Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Dies geschieht im Kontext des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) sowie des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), wobei das bestehende Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) entsprechend geändert wird. Die Initiative zielt darauf ab, einen einheitlichen Rahmen für alle Kommunen zu schaffen, unabhängig von deren Größe. Laut stadt-und-werk.de sind nicht nur 104 große Kreisstädte betroffen, sondern alle Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Rahmen dieser neuen Regelung wird den Kommunen die Aufgabe übertragen, die Bürger und Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme zu unterstützen. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, um die einhaltung der neuen Anforderungen zu erleichtern. Planungskonvois, die aus mehreren Gemeinden bestehen, sollen ebenfalls ermöglicht werden. Diese Förderung zielt darauf ab, die Herausforderungen im Zuge der Wärmewende gemeinsam anzugehen.

Fristen und Anforderungen

Die Frist zur Erstellung der Wärmepläne ist bis zum 30. Juni 2028 gesetzt. Bereits bestehende Planungen bleiben gültig, müssen jedoch bei ihrer ersten Fortschreibung die neuen Vorgaben integrieren. Bis zum 1. Juli 2030 sind alle Wärmepläne bundesweit einheitlich zu gestalten. Neben der Wärmewende müssen die Kommunen ebenfalls Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln. Diese Konzepte sind darauf ausgerichtet, Risiken wie Hitzewellen, Starkregen und Trockenheit zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu entwerfen.

Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, setzt die Landesregierung auf eine enge Zusammenarbeit mit den Landkreisen. Diese sollen insbesondere kleinere Gemeinden unterstützen und können gemeinsame Anpassungskonzepte erstellen. Die Gemeinderäte entscheiden dabei über die vorgeschlagenen Maßnahmen, was eine demokratische Mitgestaltung vor Ort ermöglicht. Konzepte, die seit dem 1. Januar 2015 erstellt oder aktualisiert wurden, bleiben in Kraft und unterliegen lediglich der Überprüfung im Hinblick auf die neuen Anforderungen. Laut beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de wird dazu auch ein finanzieller Ausgleich für die dabei anfallenden Personal- und Sachkosten bereitgestellt.

Unterstützung durch die Landesregierung

Die Landesregierung stellt den Kommunen kostenfrei relevante Daten zur Verfügung und bietet Schulungen sowie Hinweise zur Implementierung der neuen Vorgaben. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Wichtigkeit der frühzeitigen Maßnahmen in Baden-Württemberg, um eine klimafreundliche Wärmeplanung zu gewährleisten. Der Fahrplan zur Erstellung der Wärmepläne wird als zentraler Leitfaden für die kommunale Transformation der Wärmeversorgung dienen, um den Herausforderungen des Klimawandels angemessen begegnen zu können.

Die neuen Gesetze und Maßnahmen bieten somit die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung im Bereich der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg und tragen dazu bei, die Klimaziele des Landes konsequent zu verfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie Kommunen und Bürger diese neuen Anforderungen umsetzen und wie dies langfristig die Lebensqualität im Land beeinflussen wird.

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OrtThekla, Deutschland
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