7,75 Millionen Euro für lebenswichtige Kliniken in Sachsen-Anhalt!
7,75 Millionen Euro für lebenswichtige Kliniken in Sachsen-Anhalt!
Seehausen, Deutschland - Im Jahr 2024 erhalten ländliche Kliniken in Sachsen-Anhalt insgesamt 7,75 Millionen Euro an Zuschüssen von Krankenkassen, um die flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Diese Förderung wird durch gesetzliche und private Krankenversicherer bereitgestellt, wobei elf „bedarfsnotwendige“ Kliniken pro Einrichtung bis zu einer Million Euro erhalten können. Dies berichtet die Borkener Zeitung.
Die Sicherstellungszuschläge, die seit 2020 an solche Kliniken gezahlt werden, sind dafür gedacht, die stationäre Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. 2024 sind insgesamt 129 bedarfsnotwendige Kliniken im gesamten Bundesgebiet für die Zuschüsse qualifiziert, die zusammen 79 Millionen Euro erhalten, was im Vergleich zum laufenden Jahr eine Steigerung um 18,8 Millionen Euro darstellt.
Geförderte Fachabteilungen und Kliniken
In Sachsen-Anhalt profitieren unter anderem folgende Fachabteilungen von der Förderung:
- 7 für Kinder- und Jugendmedizin
- 5 Geburtshilfekliniken
- 8 Standorte für Innere Medizin
- 8 Standorte für Chirurgie
Zu den geförderten Krankenhäusern gehören:
- Städtisches Klinikum Dessau
- Helios Klinik Sangerhausen
- Helios Bördeklinik in Oschersleben
- Krankenhaus Seehausen
- Ameos Klinikum Aschersleben
- Johanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal
- Ameos Klinikum Haldensleben
- Altmark Klinikum Gardelegen
- Altmark Klinikum Salzwedel
- Ameos Klinikum Halberstadt
- Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus
Die Zuschläge werden auch ohne ein bestehendes finanzielles Defizit ausgezahlt. Dies bedeutet, dass die Unterstützung unabhängig von der finanziellen Lage der Klinik erfolgt, was als entscheidend für die Aufrechterhaltung der Versorgung in ländlichen Gebieten angesehen wird.
Kritik an der Krankenhausreform
Allerdings gibt es auch Kritik an den geplanten Lockerungen der Nachweispflichten für Fördergelder durch die bevorstehende Krankenhausreform des Bundes, die 2026 in Kraft treten soll. Ab diesem Zeitpunkt müssen Kliniken keine Basisnotfallversorgung mehr nachweisen. Experten warnen, dass dies negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit haben könnte. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Auszahlung der Sicherstellungszuschläge begrüßt, betont jedoch, dass diese Zuschläge nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten der Kliniken zu decken. Ohne weitergehende Unterstützungsmaßnahmen könnten viele der geförderten Einrichtungen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten haben.
Die DKG hat auch darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Bedarf an finanzieller Vorhaltefinanzierung im ländlichen Raum größer ist, als derzeit berücksichtigt. Viele Kliniken fallen aufgrund restriktiver Bevölkerungsdichte-Kriterien aus der Förderung, obwohl sie für die regionale Versorgung entscheidend sind. Daher arbeitet die DKG im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an einer Anpassung der Verteilungskriterien für die Sicherstellungszuschläge, um eine gerechtere Unterstützung aller bedarfsnotwendigen Kliniken zu erreichen.
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Ort | Seehausen, Deutschland |
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